Im Jahr 2019 steigen die Beitragsmessungsgrenzen bei den Sozialabgaben und diese Anhebung betrifft vor allem Gutverdiener. Die Beitragsmessungsgrenze klettert in den westdeutschen Bundesländern um 150 Euro auf 6.500 Euro und 5.800 statt 5.700 Euro werden es in Ostdeutschland sein. Bis zu den genannten Einkommensgrenzen werden Beiträge für die gesetzliche Renten-, und Arbeitslosenversicherung erhoben.
In der gesetzlichen Pflege-, und Krankenversicherung steigt die Beitragsmessungsgrenze um 75 Euro auf 4.425 Euro pro Monat. Ab einem Einkommen von 4.950 Euro statt bislang 4.800 Euro dürfen Arbeitnehmer in eine private Krankenversicherung wechseln.
Die Verabschiedung des Referentwurfs zur Beitragsmessungsgrenze soll der Planung nach im Oktober durch das Bundeskabinett erfolgen. Der Entwurf wurde auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verabschiedet.
Die Belastung mit Sozialabgaben betrifft in Deutschland besonders kleine Einkommen und hier ist keine spürbare Entlastung von der Bundesregierung geplant. Weltweit liegt Deutschland bei der Gesamtbelastung mit Steuern und Sozialabgaben im oberen Bereich.