Im Jahr 2019 wird der Regelsatz für das Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt, um 8 Euro auf 424 Euro angeboten und betrifft bundesweit sechs Millionen Menschen. Der Regelsatz verzeichnete in den letzten Jahren eine Anhebung von 15,9 Prozent. Die Preise sind im gleichen Zeitraum unter Einbeziehung zentraler Ausgabebereiche wie beispielsweise Lebensmittel allerdings um 19,1 Prozent gestiegen.
Der ALG II Regelsatz wurde im Januar 2018 von 409 auf 416 Euro angehoben. Die Bundesregierung veranschlagte für dieses Jahr im Bundeshaushalt für das Arbeitslosengeld II einen Betrag von 36,954 Milliarden Euro. Die Verwaltungskosten wurden mit 4,555 Milliarden Euro veranschlagt, obwohl die Ausgaben für die ALG II-Verwaltung sich 2017 auf 5,348 Milliarden Euro belaufen hatten.
Eingeführt wurde das Arbeitslosengeld II am 1. Januar 2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Mit seiner Einführung wurden die Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu einer Grundsicherung zusammengeführt.
Beantragen können ALG II alle erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Bei Missachtung von Vereinbarungen drohen Sanktionen mit Kürzungen und im schlimmsten Fall einer kompletten Streichung der Leistungen. Experten zufolge ist der Regelsatz trotz der Anpassungen in den letzten Jahren nach wie vor zu niedrig angesetzt.