Neben der Möglichkeit, sich die im Ausland bei Einkäufen bezahlte Mehrwertsteuer erstatten zu lassen, gibt es mittlerweile auch andere Chancen, dort günstig einkaufen zu können. Voraussetzungen für die Erstattung sind zwischenstaatliche Abkommen, die es ohnehin nicht mit jedem Land in der Welt gibt. Ein gutes Beispiel, wie es auch einfacher geht, wird seit einiger Zeit in New York praktiziert. Dort hat man als Deutscher bei einigen größeren Handelsketten die Chance, sich an der Information vor dem Einkauf eine spezielle Kundenkarte ausstellen zu lassen. Dafür ist lediglich die Vorlage des deutschen Reisepasses notwendig. Legt man diese Kundenkarte an der Kasse mit vor, wird gar keine Mehrwertsteuer erst erhoben. Wer einen Großeinkauf beabsichtigt, sollte sich deshalb in den Kaufhäusern erkundigen, ob eine solche Möglichkeit besteht, die einem die oft doch recht langen Wartezeiten in den Tex-Offices an den Flug- und Seehäfen erspart.