Wer bei unseren europäischen Nachbarn arbeitet und bei einer Schweizer Firma einen Leasingvertrag über Fahrzeuge oder andere technische Ausrüstungen abgeschlossen hat, der dürfte in den letzten Tagen Post bekommen haben. Grund ist die dort beschlossene Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7,6 auf 8 Prozent. Das bedeutet für den Kunden aber nicht automatisch, dass er diese auch wirklich zahlen muss. Wer seine Verträge nämlich 2010 abgeschlossen hat, hat noch den alten Satz der Mehrwertsteuer drin stehen. Um eine Anpassung der Leasingraten rechtswirksam vornehmen zu können, muss der Vertrag eine entsprechende Klausel haben. Gibt es diese nicht, kann man als Kunde Widerspruch gegen die neue Höhe der Leasingraten einlegen. Viele der Leasinggeber haben sich aber von vornherein abgesichert und die Verträge mit der Formulierung „zuzüglich der jeweils aktuell gültigen Mehrwertsteuer“ versehen. Dort hat man als Kunde keine Chance und muss künftig tiefer in die Tasche greifen.