Wer sich einmal die Mühe macht sich mit dem Umsatzsteuergesetz zu beschäftigen, dem werden in der Anlage des Gesetzbuchs die Dinge aufgelistet, die in Deutschland dem ermäßigten Steuersatz von 7% unterliegen.
So ist der Erwerb eines Rennpferdes ebenso mit 7% besteuert wie der Kauf von einem Kalbsschnitzel. Wer sich jedoch für ein Auto als Transportmittel entscheidet, der zahlt darauf die üblichen 19% an Umsatzsteuer.
Auch der Kauf von Lebensmitteln wird in den Anlagen der Paragraphen nicht unerwähnt gelassen. So wird explizit darauf hingewiesen, dass alle genießbaren Kohlarten der Gattung Brassica egal ob frisch oder gekühlt ebenfalls dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Wie das allerdings mit den ungenießbaren Kohlarten aussieht, darüber hüllt sich der Gesetzgeber in Schweigen.
Wer sich die Mühe macht die Liste zu lesen, wird auf rätselhafte Dinge wie Bulben oder D-Glucitol stoßen, von denen wohl die wenigsten wissen, was das überhaupt sein soll.
Gut zu wissen dass es Dinge gibt die man auf so einer Seite auch zu Recht vermutet, wie Rollstühle, Hörgeräte oder sonstige Dinge, die es einem kranken, behinderten oder alten Menschen leichter machen den Alltag zu meistern.
Aber auch wer nur ein Interesse daran hat sein Vermögen zu mehren wird hier fündig werden. Denn auch der Erwerb von Gemälden, Münzen und Edelmetallen wird nicht voll besteuert. Da fragt man sich wohl zu Recht was ein echter Rembrandt mit einem Kohlkopf gemeinsam hat.
Dies beweist dass es in einem Gesetz durchaus auch Passagen gibt die zumindest zum Schmunzeln anregen können.