Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg müssen Segelclubs ihre Einnahmen aus der Vermietung von Liegeplätzen mit dem vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent berechnen. Die Regelung betrifft Mitglieder und Nicht-Mitglieder in gleicher Weise. Im Vorfeld des Gerichtsurteils hatte ein gemeinnützig anerkannter Segelverein die Liegeplätze an Nicht-Mitglieder vermietet und dafür den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent erhoben, der für Beherbergungsleistungen gilt. Nach Ansicht des Finanzamtes sei hier aber der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent fällig geworden.Das FG Baden-Württemberg war der gleichen Meinung, da die kurzfristige Überlassung von Bootsliegeplätzen nicht unter der kurzfristigen Vermietung von Campingflächen liege.
Die Entscheidung der Richter dürfte weitreichende Konsequenzen für Segelclubs und Segelvereine haben, weil die Berechnung von 19 statt 7 Prozent Mehrwertsteuer die Miete für Liegeplätze verteuern könnte. Die Mitglieder und Nicht-Mitglieder müssen sich demnach auf eine Verteuerung der Liegeplatzmieten für ihre Boote einstellen.