Die Bundesregierung hat die Mehrwertsteuer-Erstattung an Schweizer Onlinekunden mit sofortiger Wirkung unterbunden. Bisher konnten sich Kunden aus der Schweiz, die in deutschen Shops bestellt hatten und das Paket zur Grenze liefern gelassen haben die Mehrwertsteuer von 19 Prozent erstatten lassen.
Die Schweizer Onlineshopper holten die bestellten Artikel an der Grenze gegen Zahlung einer Gebühr ab. Auf diese Weise ersparten sie sich die sehr hohen Versandkosten und die nicht ganz unerheblichen Zollgebühren. Bei der Abholung an der Grenze erhielten sie zusätzlich die 19 Prozent Mehrwertsteuer zurück.
Die Bundesfinanzdirektion hat jetzt die Erstattung der Mehrwertsteuer für im Internet bestellte Artikel aufgehoben. Die Mehrwertsteuerbefreiung gilt ab sofort nicht mehr, weil die Produkte außerhalb der EU erworben wurden und zwar in der Schweiz.
Nach Angaben des Zoll sei das Umsatzsteuergesetz nur für Geschäfte über den Ladentisch gültig, wenn ausschließlich der Abnehmer (Kunde) die Beförderung des Liefergegenstandes (Ware/Artikel) übernimmt. Die Regierung der Schweiz möchte nun eine Überprüfung durchführen, ob die Neuregelung dem Freihandelsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz entspricht oder nicht.