In der Schweiz geht man bei der Finanzierung der gesetzlichen Versicherung interessante Wege. Nach einem Volksentscheid legte man jetzt die neuen gesetzlichen Regelungen vor. Ein großer Teil der Erlöse, der dem schweizerischen Staatshaushalt aus einer vorübergehenden Erhöhung der Mehrwertsteuer zufließt, werden in die gesetzliche Invalidenversicherung, kurz IV, gegeben. Immerhin stehen dieser Versicherung dann beginnend mit dem Jahr 2011 pro Jahr mehr als eine Milliarde Franken zusätzlich zur Verfügung.
Anderseits wurde die Invalidenversicherung aufgefordert, verstärkt Kontrollen durchzuführen, um Missbrauchsfälle frühzeitig und konsequent aufzudecken. Dafür wurden die Mitarbeiter der Invalidenversicherung mit zusätzlichen Rechten ausgestattet, die mit denen vergleichbar sind, die in der Bundesrepublik Deutschland die Spezialfahnder haben, die Missbrauch von Hartz IV Leistungen aufdecken sollen. Das schließt sogar die Möglichkeit einer gezielten Observation von Beziehern der Leistungen aus der Invalidenversicherung mit ein.