Bisher zeigten sich die Schweizer Behörden sehr bürokratisch, wenn es um die Erstattung der im Lande gezahlten Mehrwertsteuer für Touristen aus dem Ausland ging. Ein zwischenstaatliches Abkommen sichert ihnen zu, dass die deutschen Gäste mit den entsprechenden Nachweisen die Mehrwertsteuer erstattet bekommen, die sie auf ihre Einkäufe im Nachbarland gezahlt haben. Durch die ständig weiter fortschreitenden Lockerungen im kleinen Grenzverkehr ist es aber nicht immer einfach, die notwendigen Stempel vom Zoll zu erhalten, weil manche Grenzposten zeitweise gar nicht besetzt sind.
Der Schweizer Bundesrat hatte nun ein Einsehen mit den Nöten der Touristen und wies die Regierung an, die Verordnung zur Mehrwertsteuererstattung so zu ändern, dass die Touristen sich den Steueranteil auf ihre in der Schweiz getätigten Einkäufe künftig auch ohne den bisher obligatorischen Ausfuhrstempel vom Zoll zurück holen können.