Am 12. Juni 2009 wurde von der Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft ein neues Gesetz zur Mehrwertsteuer verabschiedet. Danach beträgt der allgemeine Steuersatz, der auf Lieferungen und Leistungen erhoben wird, 7,6 Prozent des Nettopreises. Eine ermäßigte Mehrwertsteuer wird ähnlich wie in Deutschland auch auf Nahrungsmittel erhoben, die unter das Lebensmittelgesetz fallen. Hier ist eine Mehrwertsteuer von 2,4 Prozent fällig. Dieser ermäßigte Satz wird auch auf die Lieferung von Trinkwasser sowie auf den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen angewendet. 2,4 Prozent Mehrwertsteuer sind auch auf Medikamente sowie beim Kauf von Printmedien zu entrichten. Auf Nahrungsmittel, die in Gastronomiebetrieben verkauft werden, ist die volle Mehrwertsteuer von 7,6 Prozent fällig. Für Beherbergungsbetriebe, die lediglich ein Frühstück zur Übernachtung anbieten, wurde mit einem Steuersatz von 3,6 Prozent eine Sonderregelung geschaffen, die vorerst bis zum Jahr 2013 gilt.