Nach einem Bericht der Zeitung Stuttgarter-Nachrichten (Onlineausgabe 5.August 2015) gab es bei der Steuerwaltung eine Panne von der 30.000 Arbeitnehmer betroffen sind. Die Arbeitnehmer wurden einer falschen Steuerklasse, sie landeten in Steuerklasse I statt III und zwar rückwirkend zum 1.Januar 2015. Wie das Innenministerium mitteilte, wurde der Fehler am 29.Juni 2015 gefunden und kurzfristig behoben.
Auf der Gehaltsabrechnung für den Monat Juli steht dadurch statt des Gehalts eine Forderung aber das zuviel gezahlte Geld sollen Betroffene wieder zurückerhalten. Die Zurückzahlung soll nach Angaben der Oberfinanzdirektion erfolgen sobald die Arbeitgeber betroffene Arbeitgeber wieder in die richtige Steuerklasse eingeordnet haben. Sollte der Arbeitgeber die Lohnsteueranmeldungen nicht korrigieren, würde der Arbeitnehmer die Erstattung erst mit der nächsten Einkommenssteuererklärung erhalten.
Die Steuerklasse entscheidet über die Höhe der zu zahlenden Steuern und eine falsche Zuordnung kann für Arbeitnehmer sehr teuer werden. Betroffene Arbeitnehmer sollten sich mit ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen und ihn um eine Korrektur der Lohnsteueranmeldung Juli 2015 auffordern.