Wer sich ein Pferd kaufen möchte, der muss künftig statt der bisher üblichen sieben Prozent der ermäßigten Mehrwertsteuer die 19 Prozent der vollen Mehrwertsteuer bezahlen. Ein Vorschlag zur Änderung der geltenden Gesetze liegt bereits auf dem Tisch der Bundesregierung. Rechtliche Grundlage dieser Änderung soll das Gemeindefinanzreformgesetz werden. Das forderten die Mitglieder des Finanzausschusses der deutschen Bundesregierung, die aus den Reihen der FDP sowie der CDU und der CSU kommen.
Die Notwendigkeit dieser Änderung wird mit einem Beschluss des europäischen Gerichtshofes begründet, der gegen die bisherige Praxis der Bundesregierung gefallen war. Die Urteilsbegründung verwies darauf, dass der ermäßigte Satz der Mehrwertsteuer nur dann gerechtfertigt wäre, wenn die Pferde zum Zwecke der Nahrungsmittelproduktion erworben würden. Und das bei Pferden nur in den seltensten Fällen so, denn Pferdefleisch liegt nicht einmal bei einem halben Prozent der gesamten Fleischproduktion in der Bundesrepublik. Aus der Umstellung von der ermäßigten auf die volle Mehrwertsteuer sollen Mehreinnahmen von jährlich bis zu zehn Millionen Euro in die Kassen des Bundesfinanzministers fließen.