Es ist schon manchmal ungerecht auf der Welt. Viele Lebensmittel kann man im Laden kaufen und muss dafür nur den ermäßigten Satz von sieben Prozent Mehrwertsteuer bezahlen. Bekommt man genau die gleichen Lebensmittel in einem Restaurant serviert, schlagen auf der Rechnung 19 Prozent zu Buche. Dabei hat man doch genau das gleiche Brötchen auf dem Teller und genau die Wasserflasche auf dem Tisch, die man nebenan im Supermarkt kaufen kann. Der Gesetzgeber leitet das davon ab, dass es sich bei der Gastronomie um eine Dienstleistung handelt, die mit dem vollen Steuersatz belegt wird.
Deshalb wird man bei einigen Fast Food Ketten auch gefragt, ob man die Speisen vor Ort verzehren oder mitnehmen möchte. Isst man sie im Geschäft, sind 19 Prozent fällig, nimmt man sie mit, sind nur die ermäßigten sieben Prozent fällig. Am Endpreis für den Kunden ändert sich dafür nichts, denn das Kassensystem rechnet dann auf einen anderen Nettopreis zurück.
Diese Unterschiede in der Besteuerung haben einige Gastronomen auf die sprichwörtliche Palme gebracht und sie haben eine Initiative gegründet, mit der man eine Vereinheitlichung auf die ermäßigten sieben Prozent erzielen möchte. Dafür nehmen die Gastronomen und ihre Lieferanten sogar Einbußen in Kauf, wenn sie ihren Gästen durchweg nur sieben Prozent MWSt auf die Rechnung schreiben.