Ab 1. Januar 2011 wird in der Schweiz die Mehrwertsteuer erhöht. Die Anbieter sind dazu verpflichtet, den Konsumenten einen Hinweis zu diesem Aufschlag zu geben. Sollten sie es nicht machen, droht ihnen ein Bußgeld, das sich auf 20.000 Franken belaufen kann. Der Normalsatz wird dann auf 8 Prozent, das sind 0,4 Prozent mehr, erhöht. Den Anbietern wird drei Monate Zeit gegeben, die Preisanschrift der Produkte anzupassen. Konsumenten müssen mit einem deutlichen Hinweis auf die preisliche Veränderung hingewiesen und darüber informiert werden. Es muss ein Vermerk gemacht werden, dass die Änderung des Steuersatzes im Preis, der angegeben ist, noch nicht mit berücksichtigt wurde. Den Gewerbepolizeistellen der Kantone ist es überlassen, dass sie Kontrollen zur richtigen Preisanschrift an den Verkaufsstandorten und in den Werbungen durchführen. Sollten sich die Anbieter nicht an die Vorgaben halten, kann es ihnen teuer zu stehen kommen. Sicherlich werden nicht nur die Anbieter verärgert sein, sondern auch die Käufer, aber die Kassen der Schweiz müssen mehr Einnahmen erzielen.