Im nächsten Jahr müssen Käufer von Silbermünzen einen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent zahlen. Der gleiche Umsatzsteuersatz gilt heute bereits für Silberbarren und muss beim Kauf gezahlt werden. Der erhöhte Steuersatz auf Silbermünzen wird am 1.Januar 2014 erhoben und daher können alle Anleger die Münzen nur noch bis Ende Dezember 2013 zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent erwerben. Der Silbermarkt gilt gegenüber dem Goldmarkt als eng und bedeutet stärkere Kursschwankungen für die Anleger.
Die Anhebung des Umsatzsteuersatzes erfolgte durch eine EU-Richtlinie, welche eine Harmonisieurng der Mehrwertsteuersätze vorschreibt und diese Vorgaben musste die Bundesregierung nun umsetzen. Beim Gold wird nur in speziellen Fällen die Mehrwertsteuer erhoben und zwar wenn sich der Wert nach dem Goldwert richten sollte. Das Anlagegold in Form von Goldmünzen und Goldbarren bleibt nach wie vor von der Umsatzsteuer befreit. Die Umsatzsteuerfreiheit gilt allerdings nur für Anlagegold dessen Prägung nach dem Jahr 1800 erfolgte.
Das Gold und Silber dient als Absicherung des Vermögens. Der Goldanteil am Vermögen sollte sich Experten zufolge auf 20 bis 25 Prozent des Vermögens belaufen. Das Silber ist günstiger als Gold und erlaubt eine kostengünstigere Vermögensabsicherung. Beide Edelmetalle sind weltweit als alternatives Zahlungsmittel anerkannt.