Wer aus Singapur nach Deutschland in den Urlaub kommt und hier Einkäufe tätigt, für den besteht die Chance, die bezahlte Mehrwertsteuer zurück bekommen zu können. Dafür benötigt man eine speziellen Beleg, auf dem die konkrete Ware, deren Preis und der Mehrwertsteueranteil ausgewiesen sein müssen. Auch der Name, die Anschrift und die Steuernummer müssen auf dem Beleg konkret ausgewiesen sein. Diese Belege müssen bei der Ausreise der deutschen Zollbehörde vorgelegt werden.
In Ausnahmefällen ist es auch möglich, sich die Ausfuhr von der Deutschen Botschaft in Singapur die Ausfuhr von Waren bestätigen zu lassen. Diese müssen dann mit den Kaufbelegen vorgezeigt werden. Danach müssen die Belege mit der Ausfuhrbestätigung zum Händler geschickt werden. Die Besonderheit bei dieser Vorgehensweise ist nämlich, dass der Händler die Befreiung von der Mehrwertsteuer bekommt. Er kann dann entscheiden, ob er diese an den Käufer durchreicht. Eine gesetzliche Grundlage durch Durchsetzung der Mehrwertsteuer Erstattung durch den deutschen Händler gibt es nicht.