Die Bundesregierung hat einen Wegfall des Solidaritätszuschlags für 90 Prozent der Steuerzahler beschlossen, während die oberen 10 Prozent weiterhin die Sonderabgabe zahlen müssen. Die Union hatte sich im März 2018 auf eine Komplettabschaffung verständigt, doch die SPD war damit nicht einverstanden und so bleibt es bei dem ursprünglichen Plan.
Im Jahr 2021 tritt die Abschaffung des Solidaritätszuschlags in Kraft, weshalb ab dem Zeitpunkt die unteren 90 Prozent der Steuerzahler die Abgabe nicht mehr zahlen müssen. Seit 24 Jahren wird der Soli mit aktuell 5,5 Prozent auf der Einkommens-, Lohn-, Kapitalertrags-, Abgeltungs- und Körperschaftsteuer berechnet.
Die Einnahmen aus den Solidaritätszuschlag werden sich dieses Jahr den Schätzungen zufolge auf 19,4 Milliarden Euro belaufen. Der Staat nahm über den Soli bislang 331 Milliarden Euro ein, wovon für den Aufbau Ost bisher 262 Milliarden Euro investiert wurden und somit in einen Überschuss von 69 Milliarden Euro für den Bund resultiert.
Der Steuerzahler hat von dem soliden Staatshaushalt, der von 2014 bis 2018 rund 106 Milliarden Euro Überschuss erwirtschaftete, kaum eine Entlastung verzeichnet. Die OECD kritisierte zuletzt die international zweithöchste Steuer-, und Abgabenlast Deutschlands. Vor allem die Sozialabgaben bedeuten eine Belastung für kleine und mittlere Einkommen, doch momentan scheint von der Bundesregierung keine Minderung geplant zu sein.