Der Bundesfinanzhof hat die Staatszinsen von 6 Prozent jährlich als verfassungswidrig eingestuft und sieht sie als zu hoch an. Die Vollziehung der Strafzinsen wurde mit der Entscheidung ausgesetzt. Die Aussetzung der Nachzahlungszinsen gilt rückwirkend ab dem Jahr 2015.
Das Finanzamt berechnet bei Steuernachforderungen und Steuererstattungen gleichermaßen stattliche Verzugszinsen in Höhe von 0,5 Prozent monatlich. Jährlich entspricht dies 6,00 Prozent und dieser Satz ist seit 57 Jahren gültig. Nach Angaben des BFH erwirtschaftete der Staat in den vergangenen Jahren über zwei Milliarden Euro aus Nachzahlungszinsen.
Als Grund für die Aussetzung der Vollziehung nannten die Richter die „realitätsferne Bemessung des Zinssatzes“, weil die Zinshöhe nicht dem generellen Gleichheitssatz entspricht und nannte außerdem die bestehende Niedrigzinsphase als Ursache für die Entscheidung.
Der Gesetzgeber sei jetzt am Zuge und dazu aufgefordert, die Höhe der Nachzahlungszinsen eingehend zu prüfen und müsse darauf basierend über eine eventuelle Senkung der Zinsen unter Berücksichtigung der Niedrigzinsphase entscheiden. Der Staat ist sich der hohen Nachzahlungszinsen bewusst, doch habe bislang nichts unternommen dieses Problem zu lösen.