Derzeit wird wieder heftig über die ständig steigenden Strompreise und die Ökostrom-Förderung diskutiert. Der Privatverbraucher ist hauptsächlich der Leidtragende, während der Staat indirekt der Gewinner ist. Die Unternehmen sind eher passive Mitspieler.
Die Ökostrom-Förderung spült dem Staat fast eine Milliarde Euro in den Geldbeutel. Diese Zahl gab das Bundesfinanzministerium als Antwort auf eine Anfrage der Linke-Bundestagsfraktion bekannt, wie unlängst in der Neuen Osnabrücker Zeitung zu lesen war.
Genaugenommen geht es um die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Sie ist zur Finanzierung der Zusatzkosten für erneuerbare Energien vorgesehen. Die Kosten werden von den Energieversorgungsunternehmen und den Netzbetreibern an den Verbraucher weitergeben. Sie fließen in die Stromrechnung ein und sind stellenweise sogar separat ausgewiesen. In dem Falle können die Kunden genau sehen, welcher Teil ihres Strompreises zur Förderung der Energiewende verwendet wird.
In den vergangenen Jahren ist genau diese EEG-Umlage gestiegen und das hauptsächlich wegen dem enormen Anstieg des Anteils erneuerbarer Energien an der Gesamtstromproduktion. Im Jahre 2003 zahlte man pro Kilowattstunde 0,41 Cent, 2012 wurden bereits 3,59 Cent für die Umlage fällig.
Der Staat profitiert indirekt davon, weil bei einem Anstieg der Umlage ebenfalls der Strompreis steigt und dementsprechend die Steuereinnahmen. Das Prinzip ist ähnlich wie dem der Tabak- oder Mineralölsteuer. Strom wird in Deutschland mit dem allgemeinen Satz von 19 Prozent versteuert. Von 2003 bis 2012 hat sich laut Anfrage der Linken die Umsatzsteuer auf die EEG-Umlage privater Haushalte mit einem Betrag von 937 Millionen Euro mehr als verzehnfacht.
Übrigens erfahren Unternehmen durch die Umsatzsteuer keine Belastung. Aufgrund der Möglichkeit zum Vorsteuerabzug sind sie in den Betrieben in der Regel nur durchlaufende Posten. Bei Industrieunternehmen mit einem besonders hohen Stromverbrauch spielt die EEG-Umlage kaum eine Rolle. Sie sind weitgehend davon ausgenommen. Somit liegt es wieder einmal in der Hand des Bürgers, dem Staat zu seinen Einnahmen zu verhelfen. Sie trifft die volle Steuerlast.