Die Bundesregierung hebt im Jahr 2015 und 2016 den Steuer-Grundfreibetrag an und sorgt für eine Entlastung beim Steuerzahler. In zwei Stufen wird das steuerfreie Existenzminimum für Alleinstehende bis 2016 um insgesamt 298 Euro auf 8652 Euro erhöht. Die Anhebung minimiert die Folgen der kalten Progression, wo bei Lohn- und Gehaltserhöhungen der betreffende Arbeitnehmer in einen anderen Einkommenssteuertarif landen könnte.
Im nächsten Jahr steigt der Grundfreibetrag um 118 Euro auf 8472 Euro und 2016 um weitere 180 Euro auf 8652 Euro. Der Kinderfreibetrag dürfte ebenfalls steigen und soll 2016 bei 4608 Euro liegen. Wenn der Freibetrag für Kinder steigt, muss zugleich das Kindergeld erhöht werden, damit eine steuerliche Entlastung bestehen bleibt.
Der Grundfreibetrag ist das Existenzminimum und wird nicht mit Steuern belastet. Auf diesen steuerfreien Grundfreibetrag hat jeder Bürger für sich und seine Kinder einen Anspruch. Wenn die Kosten steigen, muss der Freibetrag angehoben werden. Bei Arbeitnehmern und Eheleuten beläuft sich der Grundfreibetrag auf je 8354 Euro.
Der Gesetzgeber verabschiedet alle zwei Jahre den Existenzminimumbericht, wo die Kostenentwicklung bezüglich Miete, Heizung, die häusliche Ausstattung, Kleidung und Ernährung analysiert wird. Basierend auf den ermittelten Daten wird der Umfang des Grundfreibetrags festgestellt und angehoben.