Die steuerliche Betriebsprüfung 2015 überprüfte 191.787 von 7.920.418 Unternehmen und entspricht einer Prüfungsquote von 2,4 Prozent. Landesweit waren 13.620 Prüfer unterwegs und konnten ein Mehrergebnis von rund 16,8 Milliarden Euro für den Staat erzielen. Eine Außenprüfung ist bei allen Steuerpflichtigen erlaubt, die selbstständig sind und eine Firma haben. Wenn bedeutende Einkünft vorliegen, sind ebenfalls Steuerprüfungen zulässig.
Jährlich erstellt das Bundesfinanzministerium basierend auf Meldungen der Länder ein Zahlenwerk über die Mehreinnahmen der steuerlichen Betriebsprüfung. Von den Steuerprüfern werden Kleinstbetriebe, Kleinbetriebe, mittelständische und große Unternehmen erfasst. Auf Grundlage des Jahresumsatzes und Gewinns wird die Firma der jeweiligen Größenklasse zugeordnet. Die Einordnung findet alle drei Jahre statt.
Die Steuerprüfung 2015 erfasste auch 7.585 von sonstigen 18.517 Fällen, was Steuerpflichtige mit nennenswerten Einnahmen bzw. Verlustzuweisungsgesellschaften und Bauherrengemeinschaften sind.