Die Fristen für die Angabe von der Steuererklärung 2010 sind von der obersten Finanzbehörde der Länder nun veröffentlicht worden. Die Steuerzahler sollten sich vor allem den 31. Mai und auch den 31. Dezember vormerken. Für die Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer ist der 31. Mai Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung. Werden die Steuererklärungen von Personen, Verbänden, Gesellschaften, Vereinigungen, Körperschaften oder Behörden im Sinne vom Steuerberatungsgeschäft erstellt, dann ist der 31. Dezember der Stichtag zur Abgabe. Die Frist der Abgabe kann unter begründeten Einzelanträgen auch bis zum 29. Februar 2012 verlängert werden. Handelt es sich um ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr, dann kann die Frist auch bis zum 31. Mai 2012 verlängert werden. Grundsätzlich kommt eine weitergehende Verlängerung der Frist aber nicht infrage. Man sollte aber wissen, dass das Finanzamt nicht verpflichtet ist, eine Fristverlängerung zu gewähren. Es darf von den Finanzämtern aber auch eine Erklärung mit einer angemessenen Frist für den Zeitpunkt der verlängerten Frist angefordert werden. Die Finanzämter werden dies vor allem dann machen, wenn für den eigentlichen Veranlagungszeitraum die Erklärung schon verspätet abgegeben wurde oder die Abschlusszahlungen zu erwarten sind, die hoch sind.