Wer als Unternehmer seine Umsatzsteuer Voranmeldung selbst erstellt und abgibt muss das auf dem elektronischen Weg tun. Die einzige Ausnahme besteht darin wenn ein Unternehmen keinen Internet Anschluss besitzt, was aber heute kaum noch der Fall sein dürfte. Das Argument, ein fahrlässiger Umgang mit persönlichen Daten im Internet und die Angst vor einen Missbrauch durch Dritte, lässt das Finanzamt nicht gelten.
Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene elektronische Übermittlung sei auch nicht manipulierbarer als die papiergebundene. Der Nutzer müsse selbst Vorsorge (beispielsweise gegen Viren) für die Sicherheit seines PC treffen. Dies hat das Niedersächsische Finanzgericht so entschieden und damit die Klage eines Unternehmers zurückgewiesen, der seine Steuererklärung wie bisher in Papierform beim Finanzamt abgeben wollte.
Die Regelung, dass die Umsatzsteuervoranmeldung nur noch über den elektronischen Weg an das Finanzamt gemeldet werden kann, gilt zwar bereits seit dem 01.01.2005, aber es scheint immer noch ein paar wenige Unternehmen zu geben die die Papierform vorziehen.