Die Union und SPD konnten sich auf eine Steuerentlastung des Mittelstands einigen, wovon kleine und mittelständische Unternehmen profitieren werden. Die Entlastung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und wird Firmen erlauben Ausgaben für geringwertige Wirtschaftsgüter wie zum Beispiel Computer, Werkzeuge oder Büromöbel bis zu einem Wert von 800 Euro sofort nach dem Kauf steuerlich abzuschreiben.
Zur Zeit beläuft sich die Obergrenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf 410 Euro. Die Einigung wurde von Regierungskreisen mittlerweile bestätigt. Die Anhebung der Obergrenze wird kleinen und mittelständischen Unternehmen, dabei vor allem Handwerkern die Möglichkeit bieten, ihre betriebliche Ausstattung bis zum genannten Wert sofort bei der Steuer abzuschreiben.
Die Bürger sollen nach bisherigen Kenntnissen mit 15 Milliarden Euro entlastet werden und dabei wird vorwiegend an die Einkommenssteuer gedacht. Von einer Senkung der regulären Mehrwertsteuersatzes würden hingegen alle egal ob Geringverdiener, Topverdiener oder Firma profitieren. Die Milliardenüberschüsse des Staates könnten eine Reduzierung des Mehrwertsteuer leicht finanzieren.
Nach Berechnungen werden die Steuereinnahmen in den nächsten drei Jahren auf über 800 Milliarden Euro steigen und die Haushaltsüberschüsse stabil bleiben. Zur Zeit wird das Milliardenplus vorwiegend zum Schuldenabbau und für den Aufbau von Rücklagen verwendet. Fachleute fordern schon länger eine spürbare finanzielle Entlastung der Bürger bei den Steuern und Sozialabgaben, doch von der Politik wird diese Forderung nur sehr zögerlich und mit einem Minimalumfang umgesetzt.