Vor allem bei Existenzgründern taucht immer wieder die Frage auf, wie mit den Versandkosten steuerlich zu verfahren ist. Kompliziert wird die Sache dadurch, dass private Brief- und Paketdienste Mehrwertsteuer erheben müssen, während die Portokosten bei der Deutschen Post ohne Mehrwertsteuer erhoben werden. Für den Händler stellt der Versand eine Dienstleistung dar. Das bedeutet, dass diese Leistung mit dem vollen Satz der Mehrwertsteuer belegt werden muss, der in Deutschland derzeit bei 19 Prozent liegt. Fakt ist aber andererseits, dass die Versandkosten auf der Rechnung separat ausgewiesen werden müssen. Sie können nicht einfach in den Netto-Warenwert hinein gerechnet werden. Bei der Einkommenssteuer stellen ausgegebene Versandkosten ganz normale Betriebsausgaben dar. Wie sie verrechnet werden, hängt auch davon ab, ob man selbst umsatzsteuerpflichtig und damit zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Um dort „auf Nummer sicher“ zu gehen, sollte man sich als Existenzgründer unbedingt von einem Steuerbüro beraten lassen.