Die Bundesregierung hat eine steuerliche Anpassung für Sauna-Betreiber beschlossen und zwar wird ab dem 1.Juli 2015 der voller Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf das Saunieren erhoben. Bislang wurde nur der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent erhoben. Vor zehn Jahren stellte der Bundesfinanzhof am 12.Mai 2005 fest, dass sich bei einer Sauna in einem Fitnesscenter nicht um eine so genannte Verabreichung von Heilbädern handelt. Im März 2007 erteilte das Bundesfinanzministerium einen Nichtanwendungserlass und stufte die Sauna in einem Sportstudio so ein, dass es auch allgemeinen Heilzwecken dienen könnte.
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz galt basierend auf der Entscheidung acht Jahre lang und wurde nun vom Bundesfinanzministerium am 28.Oktober 2014 für nichtig erklärt. Aufgrund der Änderung in der Steuergesetzgebung sehen sich Hoteliers, Schwimmbäder, Pensionen und Freizeiteinrichtungen mit Saunabetrieb mit einer höheren Steuerbelastung konfrontiert.
Als Folge der Berechnung von 19 Prozent Mehrwertsteuer dürften viele Saunabetreiber ihre Leistung einstellen oder die Preise anheben. Die Entscheidung der Bundesregierung wurde im Vorfeld von Lobbyisten der Sauna-Branche heftig kritisiert, da dies den für den Körper gesunden Saunabesuch erheblich verteuern würde.