Die Bundesregierung hat für das Jahr 2014 steuerliche Änderungen für Bürger und Unternehmen beschlossen. Der Grundfreibetrag wird von 8130 auf 8354 Euro für Ledige angehoben und für Ehepaare sind es 16708 Euro. Der Kinderfreibetrag soll ebenfalls angehoben werden aber in welcher Höhe steht derzeit noch nicht fest. Von einer Anhebung des Kinderfreibetrags dürften vor allem Arbeitnehmer mit höheren Einkommen profitieren. Bei der Riester-Rente erfolgt eine Verbesserung der steuerlichen Förderung und die Eigenheimrente (Wohn-Riester) wurde nicht nur flexibler sondern auch verständlicher gestaltet.
Das Altersvorsorgevermögen eines Riester-Vertrags kann mit den neuen gesetzlichen Regelungen nun freier für persönlich genutztes Wohneigentum verwendet werden. Die Tabaksteuer erhöht sich für eine Packung Zigaretten im Umfang von 4 bis 8 Cent und bei einer 40 Gramm Feinschnitt-Packung sollen es 12 bis 14 Cent sein. In Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein steigt die Grunderwerbssteuer um bis zu 1,5 Prozent wodurch der Immobilienkauf verteuert wird. Es werden außerdem bestimmte Steuerschlupflöcher geschlossen. Alle steuerlichen Änderungen werden am 1.Januar 2014 in Kraft treten.