Im Jahr 2014 stieg der Wert der Erbschaften und Schenkungen um 54,6 Prozent auf 108,8 Milliarden Euro und davon erhielt der Staat einen Steueranteil von 5,4 Milliarden Euro. Es wurden Vermögen um Umfang von 70,5 Milliarden Euro verschenkt statt vererbt und bedeutet einen Zuwachs von 76,8 Prozent im Vergleich zum letzten Jahr.
Die Höhe vererbter Vermögen hatte sich auf 38,3 Milliarden Euro belaufen, was einem Plus von 25,7 Prozent entspricht. Vor sechs Jahren wurden erst 13 Milliarden Euro verschenkt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Erbschaftssteuer im Dezember 2014 als nicht vereinbar mit dem Grundgesetz eingestuft. Bei Firmenerben gelten erhebliche Ausnahmeregelungen, um die Existenz der Unternehmen und der Arbeitsplätze sicherzustellen. Jedoch nutzen Firmen diese Regelung verstärkt aus und schleusen hohe Geldsummen an die Steuer vorbei.
Die Steuern für das verschenkte Vermögen von 70,5 Milliarden Euro hatten sich auf nur 1,1 Milliarden Euro belaufen und für die vererbten 38,3 Milliarden Euro wurden 4,3 Milliarden Euro von den Finanzämtern erhoben. Die Steuereinnahmen aus vererbten und verschenkten Vermögen dürften in den nächsten Jahren kaum ansteigen, weil die gorßzügigen Ausnahmeregelungen für Firmenerbschaften weiterhin gelten und nach Angaben der Bundesregierung zwar für 99 Prozent aller Firmenerben.