Ein Unternehmer muss sich mit der Vorsteuer und Umsatzsteuer auseinandersetzen und hier sehr genau Bescheid wissen. Gerade dann, wenn es um den Vorsteuerabzug geht. Dieser ist nämlich wichtig, damit ein Unternehmer die Umsatzsteuer zurückbekommen, die er für Güter und Dienstleistungen bezahlt hat. Es ist nämlich nur einer dazu verpflichtet, die Umsatzsteuer zu bezahlen: Der Endverbraucher.
Auf Grund dessen, dass für Güter und Dienstleistungen Umsatzsteuer anfällt, bekommt ein Unternehmer diese als sogenannter Vorsteuerabzug zurück. Aber aufgepasst, nicht jeder kann sich die Umsatzsteuer zurückholen.
Der Jahresumsatz spielt hier eine sehr große Rolle. Verdient ein Unternehmer mehr als 17.500 Euro im Jahr, so ist er verpflichtet, von Kunden und Partnern die Umsatzsteuer von 7 bzw. 19 Prozent zu verlangen. In solch einem Fall ist er dann auch zum Vorsteuerabzug berechtigt und kann diesem beim zuständigen Finanzamt geltend machen. Wer also als Kleinunternehmer tätig ist oder seine Dienstleistungen und Güter ohne Umsatzsteuer verkauft, darf den Vorsteuerabzug nicht geltend machen.
Wichtig für die Berechtigung ist zudem auch, dass die Rechnung korrekt ausgestellt ist. Ist muss unter anderem die UstIdNr. enthalten sein. Wer eine Rechnung nicht mit allen vorgegebenen Daten ausstellt, kann Probleme mit dem Vorsteuerabzug beim Finanzamt bekommen.
Wichtig ist auch die jährliche Steuererklärung. Wer sich als Unternehmer nicht mit diesem Bereich befassen möchte, weil es zu komplex oder kompliziert erscheint der sollte sich an einen Steuerberater wenden, denn diese wissen ganz genau, was zu tun ist, damit der Vorsteuerabzug korrekt erfolgt. Mittels verschiedener Software wird es Unternehmern aber heute auch einfacher gemacht, sich mit der Materie zu befassen und diese zu verstehen.