Wer bisher an Bord eines Flugzeugs stieg konnte sicher sein, dass die Betriebe die dort für das Catering zuständig waren, für diese Dienstleistung keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen mussten.
Nach dem Willen der EU soll sich das ab dem Jahr 2010 ändern. Denn ab diesem Zeitpunkt soll für die Bordverpflegung Umsatzsteuer erhoben werden. Das ganze wurde ausgelöst durch eine EU Richtlinie die nun umgesetzt werden soll.
Dies betrifft aber nur Flüge bei denen der Abflugort innerhalb von Deutschland liegt und wenn der Passagier in einem deutschen Flugzeug sitzt. Es bleibt nun die Frage wie ein Passagier zweifelsfrei erkennen kann ob er in einem deutschen Flugzeug sitzt oder nicht? Wer also seine Reisekostenabrechnung selbst erstellt, sollte besonders darauf achten, wo er in Zukunft seinen Flug bucht!
Deutschland ist kurioserweise das einzige Land innerhalb von Europa, das dann Umsatzsteuer kassieren wird. So ist wieder einmal ein EU Richtlinie der willkommene Aufhänger für die Regierung sich eine weitere Einnahmequelle zu erschließen.