Die Umsatzsteuer wird in Belgien als Jahressteuer angesetzt. Das bedeutet, die endgültige Festlegung der zu zahlenden Umsatzsteuer erfolgt immer nach Ablauf eines Kalenderjahres. Wie in anderen Ländern auch, so sind auch in Belgien die Unternehmen verpflichtet entsprechende Voranmeldungen monatlich oder nach Ablauf eines Quartals abzugeben.
Darüber hinaus gibt es auch in Belgien die Regelung, dass kleine Unternehmen egal welche Rechtsform sie haben, völlig von der Umsatzsteuer befreit sind. Voraussetzung dafür ist, dass der jährlich Umsatz unter 5580 € liegt, und keine Leistungen in Verbindung mit Fahrzeugen, Gebäuden, Tabakwaren, landwirtschaftlichen Artikel oder ähnliches erbracht werden. Diese Unternehmen dürfen keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausweisen, und dürfen im Gegenzug auch keine Vorsteuer geltend machen. In Deutschland spricht man in diesem Zusammenhang von der Kleinunternehmerregelung
Die Abgabe der Meldungen erfolgt elektronisch über das “Intervat”. Dieses Programm wird von den Finanzbehörden zu Verfügung gestellt wobei die Authentifikation des Nutzers durch die Beantragung eines entsprechenden Zertifikates erfolgt. Diese Verfahren ist mit dem elektronischen Zertifikat in Deutschland zu vergleichen.
Als Zeitpunkt der Besteuerung gilt in Belgien der Tag, an dem die Lieferung erfolgt bzw. in dem die Leistung fertiggestellt wurde oder das Datum der Rechnung. Wichtig ist dies vor allem bei monatsübergreifenden Leistungen bzw. bei Lieferung oder Leistungen bei den die Rechnung früher oder später ausgestellt wird. Das bedeutet also, wird eine Rechnung vor Ende der Lieferung oder Leistung gestellt, gilt das Rechnungsdatum, ansonsten das Liefer- bzw. Leistungsdatum.
Die Meldungen sind jeweils am 20. den darauffolgenden Monats zu erstellen. Das bedeutet, die Meldung für Januar ist am 20. Februar zu erstellen und zu bezahlen, die Meldung für das 1. Quartal am 20. April. Als Zahltermin gilt der Tag des Zahlungseingangs. Es sollte also unbedingt ein entsprechender Zeitraum für die Banklaufzeit eingerechnet werden.
Voranmeldungszeitraum | Monatsmeldungen |
---|---|
Januar 2021 | 22.02.2021 |
Februar 2021 | 22.03.2021 |
März 2021 (I. Quartal 2021) | 20.04.2021 |
April 2021 | 20.05.2021 |
Mai 2021 | 21.06.2021 |
Juni 2021 (II. Quartal 2021) | 20.07.2021 |
Juli 2021 | 20.08.2021 |
August 2021 | 20.09.2021 |
September 2021 (III. Quartal 2021) | 20.10.2021 |
Oktober 2021 | 22.11.2021 |
November 2021 | 20.12.2021 |
Dezember 2021 (IV. Quartal 2021) | 20.01.2022 |
Voranmeldungszeitraum | Monatsmeldungen |
---|---|
Januar 2022 | 21.02.2022 |
Februar 2022 | 21.03.2022 |
März 2022 (I. Quartal 2022) | 20.04.2022 |
April 2022 | 20.05.2022 |
Mai 2022 | 20.06.2022 |
Juni 2022 (II. Quartal 2022) | 20.07.2022 |
Juli 2022 | 22.08.2022 |
August 2022 | 20.09.2022 |
September 2022 (III. Quartal 2022) | 20.10.2022 |
Oktober 2022 | 21.11.2022 |
November 2022 | 20.12.2022 |
Dezember 2022 (IV. Quartal 2022) | 20.01.2023 |
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