In Spanien werden die Steueranmeldungen, wie in den meisten EU-Ländern elektronisch übermittelt. Für die Übermittlung wird ein Zertifikat verwendet, das jedes Unternehmen eindeutig identifiziert. Die Identifizierung erfolgt dadurch, dass das Zertifikat nur für eine Steuernummer gilt. So wird vermieden, dass Steuererklärungen von unbefugten Personen abgegeben werden. Das Zertifikat ist also eine Unterschrift – der Unternehmer bzw. der Verantwortliche sollte also entsprechend sorgsam damit umgehen.
Die Umsatzsteuer ist eine Jahressteuer, und muss monatlich oder vierteljährlich an das Finanzamt erklärt werden. Der Standardturnus ist vierteljährlich. Unternehmen können jedoch die monatliche Meldung beantragen. Für eventuelle Rückerstattungen ist wichtig zu wissen, dass bei einer monatlichen Anmeldung der Negativbetrag sofort erstattet wird. Bei vierteljährlichen dagegen mit der nächsten Anmeldung verrechnet wird. Bei der Jahreserklärung kann bei negativen Meldungen gewählt werden, ob der Betrag verrechnet oder erstattet werden soll.
Vierteljährliche Umsatzsteuermeldungen sind jeweils in den ersten 20 Tagen nach Ablauf des Quartals anzugeben und zu bezahlen, also bis spätestens 20. April, 20. Juli und 20. Oktober. Das vierte Quartal muss bis spätestens 30. Januar erklärt werden.
Monatliche Meldungen sind ebenfalls bis zum 20. des darauffolgenden Monats einzureichen. Eine Ausnahme ist der Monat Juli, hier hat der Steuerpflichtige den ganzen August Zeit, die Erklärung abzugeben.
Das Finanzministerium weist übrigens darauf hin, dass für den ordnungsgemäßen Vorsteuerabzug bestimmte formale Bedingungen erfüllt werden müssen. Neben der Rechnung muss auch ein Nachweis der Bezahlung aufbewahrt werden. Dieser Nachweis entfällt allerdings bei Kleinbeträgen – etwa beim Kauf im Einzelhandel. Die Grenze liegt hier bei 3000 € incl. MwSt. Daneben müssen verschiedene Nebenbücher geführt werden, wie Rechnungseingangsbuch, Rechnungsausgangsbuch, Bücher für Investitionsgütern, oder für bestimmte andere Operationen.
Voranmeldungszeitraum | m |
---|---|
Januar 2021 | 22.02.2021 |
Februar 2021 | 22.03.2021 |
März 2021 (I. Quartal 2021) | 20.04.2021 |
April 2021 | 20.05.2021 |
Mai 2021 | 21.06.2021 |
Juni 2021 (II. Quartal 2021) | 20.07.2021 |
Juli 2021 | 20.08.2021 |
August 2021 | 20.09.2021 |
September 2021 (III. Quartal 2021) | 20.10.2021 |
Oktober 2021 | 22.11.2021 |
November 2021 | 20.12.2021 |
Dezember 2021 (IV. Quartal 2021) | 20.01.2022 |
Voranmeldungszeitraum | m |
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Januar 2022 | 21.02.2022 |
Februar 2022 | 21.03.2022 |
März 2022 (I. Quartal 2022) | 20.04.2022 |
April 2022 | 20.05.2022 |
Mai 2022 | 20.06.2022 |
Juni 2022 (II. Quartal 2022) | 20.07.2022 |
Juli 2022 | 22.08.2022 |
August 2022 | 20.09.2022 |
September 2022 (III. Quartal 2022) | 20.10.2022 |
Oktober 2022 | 21.11.2022 |
November 2022 | 20.12.2022 |
Dezember 2022 (IV. Quartal 2022) | 20.01.2023 |
Hinweis:
Vierteljährliche Meldung – IV. Quartal Abgabe bis 30. Januar.
Monatliche Meldung – Im Juli gilt der verlängerte Abgabetermin 31. August.
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Donnerstag, den 04.03.2021 .
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