Mehrwertsteuer in Belgien
Belasting over de Toegevoegde Waarde (BTW)
Taxe sur la Valeur Ajoutee (TVA)
Mehrwertsteuer (MwSt)
Die Mehrwertsteuer ist eine Steuer, die auf privaten und öffentlichen Konsum von Waren und Dienstleistungen berechnet wird. Sie ist immer an den Staat abzuführen. Der Mehrwert, was man auch als Wertschöpfung eines Unternehmens bezeichnet, ist die Grundlage für die Berechnung der Mehrwertsteuer.
Belgien ist ein Viervölkerstaat, man spricht dort in drei Sprachen (niederländisch, französisch und deutsch. In Belgien wurde die Mehrwertsteuer 1971 eingeführt und hat bedingt durch die drei Sprachen auch drei verschiedene Bezeichnungen. Sie heißt “Belasting over de Toegevoegde Waarde“ (BTW), “Taxe sur la Valeur Ajoutee“ (TVA) und “Mehrwertsteuer“ (MwSt). In Klammern stehen jeweils die Abkürzungen, die auch meist als Angabe dienen. In Belgien ist kein Grenzwert für die Mehrwertsteuer festgelegt. Jeder steuerpflichtige Händler ist anmeldepflichtig, das heißt jeder muss die Aufnahme der Tätigkeit melden. Belgien hatte früher eine Mehrwertsteuer für Luxusgüter, diese wurde aber zum 01.04.1992 abgeschafft und betrug bis dahin mindestens 25%.
Die Mehrwertsteuer in Belgien heute beträgt 21%, der ermäßigte Steuersatz wird mit 6% errechnet. Ein Nullsatz ist allerdings auch möglich. 1976 betrug der Normalsatz, das heißt die normale Mehrwertsteuer 18% und 1987 betrug sie bereits schon 19%. Geregelt wird die Mehrwertsteuer im Umsatzsteuergesetz. Der ermäßigte Steuersatz von 6% wird in Belgien zum Beispiel für die Lieferung von Wasser, bei der Personenbeförderung, bei Büchern und Zeitschriften angewandt und auch bei verschiedenen Lebensmitteln. Im kulturellen Leben findet sich ebenfalls der ermäßigte Steuersatz von 6%. Im sozialen Wohnungsbau wird auch nur mit dem ermäßigtem Steuersatz gerechnet.
In Belgien gibt es auch noch einen Zwischensteuerersatz von 12%. Dieser kommt hauptsächlich zur Anwendung für Energieerzeugnisse wie z.B. Braun- und Steinkohle, Koks und für Reifen und Luftkammern. Bei Lieferungen von Zeitungen für allgemeine Informationen und Lieferung von Produkten aus Materialausschuss sowie für Rundfunkgebühren entfällt die Mehrwertsteuer ganz, um nur einige Beispiele zu nennen. Bei alkoholischen Getränken fallen 21% Mehrwertsteuer an, hingegen bei nicht alkoholischen Getränken nur 6%.
Die Mehrwertsteuer in Belgien dient der Erzielung von Einnahmen für die Haushaltskonsolidierung freier Waren- und Dienstleitungsverkehr. Mitte der 60er Jahre wurde die Harmonisierung der Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer in Europa erreicht, das heißt die nationalen Umsatzsteuersysteme wurden harmonisiert. Damit begründete man die Finanzierung der EU Haushalte mit Mehrwertsteuer Eigenmitteln.
In Belgien wird die Mehrwertsteuer im belgischen Mehrwertsteuergesetzbuch geregelt. Es gibt ein Amt für die Mehrwertsteuerkontrolle. Es wird monatlich bzw. vierteljährlich eine Mehrwertsteuererklärung gemacht. Bei einem Jahresumsatz von 1.000.000 ist die monatliche Abrechnung Pflicht. Bis zu einem Umsatz von 750.000 Euro kann die Pauschalregelung von natürlichen Personen bei Umsätzen mit Privatpersonen genutzt werden.
Innerhalb der europäischen Union war die 6. Richtlinie zum gemeinsamen Mehrwertsteuersystem die 1. wichtigste Vorschrift zur Vereinheitlichung des Umsatz- bzw. Mehrwertsteuerrechts. Sie legte unter anderem den Umfang von Steuerbefreiungen verbindlich fest und bildet die Grundlage zur Berechnung aus dem Umsatzsteueraufkommen. Die 6. Richtlinie wurde durch die Richtlinie 2006/112/EG vom 28.11.2206 ersetzt und ist jetzt die Mehrwertsteuersystemrichtlinie für alle Staaten der EU. Belgien ist eines der wichtigsten Transitländer zu Mittel- und Westeuropa.
Weitere Informationen über die Mehrwertsteuer in Belgien erhält man beim belgischen Finanzministerium bzw. der belgischen Steuerverwaltung.
Entwicklung der Steuersätze
| Zeitraum | Normalsatz | Ermäßigtersatz | Erhöhtersatz | Zwischensatz |
|---|---|---|---|---|
| 01.01.1971 – 31.12.1977 | 18,0% | 6% | 25% | 14,0% |
| 01.01.1978 – 30.11.1980 | 16,0% | 6% | 25% | – |
| 01.12.1980 – 30.06.1981 | 16,0% | 6% | 25% / 25+5 | – |
| 01.07.1981 – 31.08.1981 | 17,0% | 6% | 25% / 25+5 | – |
| 01.09.1981 – 28.02.1982 | 17,0% | 6% | 25% / 25+8 | – |
| 01.03.1982 – 31.12.1982 | 17,0% | 1% / 6% | 25% / 25+8 | – |
| 01.01.1983 – 31.03.1992 | 19,0% | 1% / 6% | 25% / 25+8 | 17,0% |
| 01.04.1992 – 31.12.1993 | 19,5% | 1% / 6% / 12% | – | – |
| 01.01.1994 – 31.12.1995 | 20,5% | 1% / 6% / 12% | – | 12,0% |
| 01.01.1996 – 31.12.1999 | 21,0% | 1% / 6% / 12% | – | 12,0% |
| seit 01.01.2000 | 21,0% | 6% / 12% | – | 12,0% |
Letzte Aktualisierung am: 21.10.2009
Alle Informationen wurden nach besten Wissen erstellt.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen kann jedoch keine Haftung übernommen werden.
Ist diese Information nicht mehr aktuell, möchten Sie uns Bemerkungen oder Anregungen zu dieser Seite mitteilen?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder hinterlassen Sie einen Eintrag in unserem Gästebuch.
Die Texte und Grafiken auf www.die-mehrwertsteuer.de sind urheberlich geschützt.
Jede Nutzung und Vervielfältigung bedarf der schriftlichen Genehmigung durch uns.
Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen
© by ultra-networks.de
