Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in der EU

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) dient der Ermittlung von Firmen und Unternehmen innerhalb der EU. Somit dient die UID-Nummer quasi zur gegenseitigen Identifikation zwischen Unternehmen sowie auch für die Finanzämter, die von den Unternehmen die Steuern einfordern.

Um eine UID-Nummer anzufordern, müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein. Da zum Beispiel in Deutschland Kleinunternehmen keine Umsatzsteuer zaheln müssen, brauchen diese auch keine UID-Nummer. Als Kleinunternehmen gelten jene, welche seit ihrem Gründungsjahr maximal 17.500 € und in den Folgejahren maximal 50.000 € erwirtschaftet haben. Alle anderen Unternehmen, die über diese beiden Beträge verdient haben, sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Umsatzsteuer zu zahlen. Hierbei kommt dann die UID-Nummer ins Spiel, damit Finanzämter durch die Registrierung der jeweiligen Unternehmen, diese dann besteuern können. Gleichzeitig fördert die UID-Nummer den Handelsaustausch von Unternehmen untereinander, da hierbei jeweils andere Bestimmungen bezüglich des Zahlens der Umsatzsteuer gelten.

Die UID-Nummer besteht in der Regel aus mindestens 8 Ziffern mit oder ohne Buchstaben. Zudem steht das dazugehörige Länderkürzel immer vor den Zifferstellen. Das Länderkürzel dient der direkten Identifikation des Landes, in dem ein Unternehmen ansässig ist. So können die UID-Nummern der EU-Länder wie folgt aussehen:

Deutschland: 9 Stellen, DE123456789

Österreich: 8 Stellen und U, ATU12345678

Niederlande: 12 Stellen mit Buchstaben, NL12345678910B