Die Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer

Steuerarten gibt es überaus viele. Doch gerade für Unternehmen ist die Mehrwertsteuer eine der wichtigsten Steuerarten. Als Teil der Umsatzsteuer agiert die Mehrwertsteuer nämlich sehr im Sinne von Unternehmen. Diese können sich nämlich diese Steuer wieder zurück erstatten lassen. Wie genau das funktioniert und was es mit der Mehrwertsteuer auf sich hat, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Mehrwertsteuer: Eine der wichtigsten Steuerarten für Unternehmen.

Was ist die Mehrwertsteuer?

Die Mehrwertsteuer ist grundsätzlich bei Dienstleistungen und Produkten zu finden. So ziemlich jede Person hat schon mal die Abkürzung MwSt. auf ihrer Rechnung gesehen. Diese steht für die Mehrwertsteuer. Waren oder auch Dienstleistungen, zum Beispiel im handwerklichen Bereich, werden alle mit einer Mehrwertsteuer versehen. Diese wird auf den Kaufwert eines Produktes oder einer Dienstleistung gerechnet. Zudem ist die Mehrwertsteuer ein wichtiger Teil der Gesamtsteuereinnahmen eines jeden Staates. 

Wann bezahlt man Mehrwertsteuer?

Hierbei gibt es zwei Szenarien. Ist man der Kunde, so zahlt man die Mehrwertsteuer bei einem Produkt oder einer Dienstleistung. Die Mehrwertsteuer wird dabei an das Finanzamt gezahlt. Bei einem Unternehmen ist es etwas anders. Kauft ein Unternehmen Produkte, um zum Beispiel ein Produkt herzustellen, dann fallen auf diese Produkte eine Mehrwertsteuer. Diese kann das Unternehmen, also in diesem Fall der Hersteller, vom Finanzamt erstattet bekommen. 

Wie wird die Mehrwertsteuer berechnet?

Bei der Mehrwertsteuer handelt es sich um einen von dem Staat vorgegeben Prozentsatz. Dieser fällt teils unterschiedlich aus. Er hängt von der Ware ab. In Deutschland liegt der Umsatzsteuersatz bei 19 %. Bei Produkten, die den täglichen Bedarf decken, wie zum Beispiel Lebensmittel, gilt ein geminderter Steuersatz von 7 %. Um den Wert der Mehrwertsteuer zu ermitteln, multipliziert man den Steuersatz mit dem Nettopreis. Ein Beispiel: Ein Produkt kostet 19 €. Bei dem Produkt gilt der Steuersatz von 19 % (0,19). 19 * 0,19= 3,61. Die Mehrwertsteuer beträgt also 3,61 €. Bei einem Steuersatz von 7 % muss der Betrag mit 0,07 multipliziert werden. 19 * 0,07= 1,33 €. 

Seit wann gibt es eine Mehrwertsteuer?

Die Mehrwertsteuer wurde im Laufe des 20. Jahrhunderts eingeführt. In Deutschland gibt es die Mehrwertsteuer seit 1968. Immer mehr Länder schlossen sich dieser Entwicklung an, wie zum Beispiel Österreich und Frankreich.

Was hat die Mehrwertsteuer mit der Umsatzsteuer zu tun?

Die Mehrwertsteuer ist Teil der Umsatzsteuer.

Oftmals werden diese Begrifflichkeiten miteinander verwechselt. Einige glauben, dass die Umsatzsteuer gleich die Mehrwertsteuer und umgekehrt ist. Das ist falsch. Die Mehrwertsteuer ist zwar teil der Umsatzsteuer, aber ersetzt diese nicht. Denn die Mehrwertsteuer bezieht sich auf den Mehrwert, den ein Hersteller oder ein sonstiges Unternehmen für seine Waren schaffen. Die Mehrwertsteuer kann somit zurückerstattet werden. Die Umsatzsteuer hingegen kommt direkt zum Finanzamt und wird vom Kunden, also demjenigen, der das Produkt kauft oder eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, bezahlt.

Kann man eine Erstattung der Mehrwertsteuer anfordern?

Unternehmen können in der Regel eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer beim Finanzamt anfordern. In solchen Fällen handelt es sich um Vorsteuern, also um Steuern, die vorab bezahlt wurden für die Herstellung eines Produktes oder dem Erfüllen einer Dienstleistung. Der Antrag muss in der Regel beim für das Unternehmen zuständige Finanzamt gestellt werden. Mittlerweile können diese Anträge auch online gemacht werden.

Worum handelt es sich bei der UID-Nummer?

UID steht für Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Sie wird an Unternehmen in der EU vergeben, damit diese eindeutig gekennzeichnet sind. Somit soll verhindert werden, dass Waren dopplet oder öfter mit einer Umsatzsteuer versehen werden. Gleichzeitig dient die UID-Nummer auch als Erkennung von Unternehmen. Nach europäischem Recht ist eine ausländische Lieferung nämlich dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn die Lieferung zwischen zwei Unternehmen abgewickelt wird. Durch die UID-Nummer kann man also feststellen, ob es sich bei den Akteuren wirklich um Unternehmen handelt.

In Deutschland kann die UID-Nummer kostenlos angefordert werden. Allerdings besteht keine Pflicht für Unternehmen, eine UID-Nummer zu tragen. Denn nach deutschem Gesetz sind Kleinunternehmen nicht verpflichtet, eine Umsatzsteuer zu zahlen. Als Kleinunternehmen zählen jene Unternehmen, die im Gründungsjahr nicht mehr als 17.500 € und in den Folgejahren nicht mehr als 50.000 € erwirtschaftet haben.

Zudem gibt es in der EU keine einheitliche Regelung für den Aufbau der UID-Nummer. In Deutschland besteht sie jedoch aus der Länderkennung, 8 Nummern und einer Prüfnummer.

Warum ändert sich die Mehrwertsteuer?

Die Änderung der Mehrwertsteuer kann unterschiedliche Ursachen haben. Im Fall von Griechenland, zum Beispiel, geht die Erhöhung der Mehrwertsteuer 2016 auf die finanzielle Verschuldung des Staates zurück. Da die Umsatzsteuer, die die Mehrwertsteuer beinhaltet, 25 % der Gesamtsteuereinnahmen ausmachen, ist sie unmittelbar von der finanziellen Lage eines Staates betroffen. Ist ein Staat finanziell stabil, kann es auch zu Senkungen des Mehrwertsteuersatzes kommen. Bei hoher Verschuldung, wie im Falle Griechenlands, kann es wiederum zur Erhöhung des Steuersatzes kommen.

Welchen Zweck hat die Mehrwertsteuer?

Die Mehrwertsteuer ist mittlerweile in vielen Ländern zweckgebunden. Mit ihr werden viele Angelegenheiten finanziert. DIe kann von Großbauprojekten bis hin zur Staatsverschuldung reichen.

Wie wird die Mehrwertsteuer für den An- und Verkauf von Produkten ins Ausland ermittelt?

Das Erheben einer Mehrwertsteuer im Ausland hängt von diversen Faktoren ab. Sofern Sie bzw. Ihr Unternehmen eine Ware an ein anderes Unternehmen innerhalb der EU verkaufen, brauchen Sie keine Mehrwertsteuer zu zahlen oder zu erheben. Gleiches gilt für Dienstleistungen. Sollte es sich jedoch um einen Endverbraucher handeln, sieht die Regelung anders aus. Denn dann sind Sie verpflichtet, Ihr Unternehmen dort zu registrieren und den dort angegebenen Steuersatz anzuwenden. Aber auch hier gilt gleichzeitig, dass Ihr Unternehmen einen gewissen Jahresumsatz braucht, um eine Mehrwertsteuer erheben zu können. Diese Regelung ist von Land zu Land unterschiedlich. Bei Dienstleistungen, die Sie bei einem Endverbraucher im EU-Ausland tätigen, müssen Sie die Mehrwertsteuer Ihres Landes erheben. Die einzige Ausnahme bilden Rundfunk-, Telekommunikations- und elektronisch erbrachte Dienstleistungen. Diese werden nämlich immer vom Land des Kunden besteuert. Sollte Ihr Unternehmen Waren oder Dienstleistungen aus dem EU-Ausland beziehen, so müssen Sie die Waren oder Leistungen mehrwertsteuerlich so abwickeln, als ob Sie diese selbst verkauft oder erbracht hätten. Dabei gilt die Mehrwertsteuersatz Ihres Landes. Allerdings gibt es hier bei den Dienstleistungen einige Ausnahmen, bei denen die EU-Bestimmungen nicht gelten:

  • Åland Inseln
  • französische Übersee Departments
  • Gebiet von Büsingen
  • Helgoland
  • Berg Athos
  • Campione d’Italia
  • den zum italienischen Gebiet gehörenden Teil des Luganer Sees
  • Livigno
  • die Kanarischen Inseln
  • Ceuta
  • Melilla

Tatsächlich gilt diese EU-Regelung jedoch in einem Staat außerhalb der EU, nämlich Monaco.

Für Abwicklungen im Ausland außerhalb der EU gibt es noch wieder andere Regelungen. Wenn Ihr Unternehmen Waren ins Ausland verkauft, brauchen Sie keine Mehrwertsteuer erheben. Gleiches gilt für Dienstleistungen, die Sie im Ausland erbringen. Sollten Sie Waren aus dem Ausland kaufen, dann wird eine Mehrwertsteuer am Einfuhrort fällig. Bei Dienstleistungen, die Sie außerhalb der EU in Anspruch nehmen, müssen Sie den Mehrwertsteuersatz Ihres Landes erheben. Dieser Steuersatz muss so erhoben werden, als hätten Sie die Dienstleistung selber erbracht.