Mehrwertsteuer in Griechenland

Foros prostithemenis axias (FPA)

Inmitten der unendlichen Weiten des östlichen Mittelmeers residiert das beliebte Urlaubsziel Griechenland. Auf einer Gesamtfläche von rund 132 Tausend Quadratkilometer grenzt das Land der Antike und des kulturellen Erbes an seine Nachbarstaaten Albanien, Bulgarien sowie im Osten an die Türkei und ist seit jeher eines der wohl beliebtesten Reiseziele für viele Menschen. Dabei ist dieses wunderbare Land nicht nur für sein unschätzbares Kulturerbe bekannt, sondern vielmehr ist es die gelobte Vielseitigkeit die Griechenland nicht erst seit dem Beitritt zur Europäischen Union so beliebt erscheinen lässt und sich sowohl in der naturellen Kulisse als auch im wirtschaftlichen Segment markant äußert. Gerade diese beiden Aspekte spielen auch bei so manch einen sicherlich eine tragende Rolle, wenn es um die Auswanderung in dieses wunderbare Land geht. Jedoch hat Griechenland einige steuerrechtliche Begebenheiten die man wissen sollte, da diese durchaus nicht alltäglich sind und sowohl den Urlauber als auch den hypothetischen Auswanderer betreffen.

So gibt es ähnlich wie auch in Deutschland hier einige gesonderte Steuerarten und Besteuerungen, die es allesamt zu beachten gilt. Immobiliensteuer, Einkommenssteuer oder auch Überführungssteuern für Kraftfahrzeuge sind dabei Begebenheiten mit denen man sich überwiegend bei einer dauerhaften Einreise in Griechenland konfrontiert sieht. Dagegen wird der gewöhnliche Urlauber auf Griechenland vermutlich nur mit der Mehrwertsteuer in Berührung kommen, wobei diese nicht unähnlich der deutsche Besteuerung gehandhabt wird und in Griechenland unter dem Namen Foros Prostithemenis Axias oder auch dem Kürzel FPA bekannt ist. So gilt seit Juli 2010 ein Steuersatz von 23 Prozent auf alle Waren jeglicher Art sowie auch auf alkoholische Getränke und Dienstleistungen. Lebensmittel hingegen sind auf Griechenland mit 11 Prozent versteuert, wobei hier interessanterweise einige kleine Inseln einen gesonderten Steuersatz von 14,5 Prozent ausweisen können. Als Reisender auf Griechenland sollte man dabei beachten, dass alle Waren mit ihren ausgewiesenen Preisetikett bereits die Mehrwertsteuer enthalten und als kleiner Tipp sei angemerkt, dass Preisdiskussionen hier nicht gerne gesehen werden, da keine andere staatlich angeordnete Maßnahme für soviel Furore sorgte, wie die Erhöhung der Mehrwertsteuer im Jahre 2005 und die damit verbundene Kaufkraftschwächung. Hiervon waren übrigens auch die Travel Value Shops betroffen, welche die früheren Duty- free Shops ablösten, in denen man keine Mehrwertsteuer zahlen musste. Da jedoch innerhalb von EU Ländern keine Zollgebühr mehr fällig wird und man somit auch nicht mehr steuerfrei einkaufen darf, musste die Erhöhung der Steuersätze auf den jeweiligen Geschäftsinhaber umgelegt werden, der diese Steuerlast in solchen Warenhäusern zwischen zwei Landesgrenzen zu tragen hat.

Dabei fließen die Steuereinnahmen aufgrund der Definition Griechenlandes als parlamentarische Republik mit rechtsstaatlichen Prinzipien sowie sozialen Grundlagen überwiegend in die Finanzierung der staatlichen Ausgaben. So fördert Griechenland vorrangig sowohl das Gesundheitswesen sowie auch das Bildungswesen, wobei das Land aufgrund der EU- Konferenzkriterien derzeit vor allem versucht die Staatsausgaben zu senken und das seit Jahren vorherrschende Defizit auszugleichen, dass vor allem im Bereich der Landesverwaltung entstand. Da Griechenland seit dem EU Beitritt im Jahre 1981 ein Land mit einer beschränkten staatlichen Intervention ist, kann man eine marktorientierte Wirtschaft nicht leugnen, die nicht zuletzt durch Privatisierungen und einer geänderten makroökonomischen Politik neue Wege geht, die eine Steuererhöhung rechtfertigten.

Als wissenswerte Ergänzung sei noch angemerkt, dass gerade in Griechenland die Erhebung von Steuern eine sehr alte Tradition besitzt. So wurden bereits im frühen Osmanischen Reich Steuern erhoben, wobei diese je nach Mentalität oder Status der Bewohner gestaffelt war. Während heute die Steuer seitens des Landes erhoben werden, kassierten seinerzeit die unterschiedlichsten Vertreter der Glaubensgemeinschaften sowie auch die Türken die Steuer, die damals noch in Form der jahrhundertealten Währung des Drachmen in Erscheinung trat. Diese alte Währung galt dabei übrigens bis zum Jahre 2002 als auch auf Griechenland der Euro Einzug erhielt.

Entwicklung der Steuersätze

Zeitraum Normalsatz Ermäßigtersatz Erhötersatz
01.01.1987 – 31.12.1987 18% 3% / 6% 36%
01.01.1988 – 27.04.1990 16% 3% / 6% 36%
28.04.1990 – 07.08.1992 18% 4% / 8% 36%
08.08.1992 – 31.03.2005 18% 4% / 8%
01.04.2005 – 14.03.2010 19% 4,5% / 9%
15.03.2010 – 30.06.2010 21% 5% / 10%
seit 01.07.2010 23% 5,5% / 11%


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Letzte Aktualisierung am: 15.08.2010

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