Mehrwertsteuer in Italien
imposta sul valore aggiunto (IVA)
Die Mehrwertsteuer ist eine Steuer, die auf privaten und öffentlichen Konsum von Waren und Dienstleistungen berechnet wird. Sie ist immer an den Staat abzuführen. Sie wird immer vom Endverbraucher getragen und in Vorstufen bereits von Zulieferern von Waren und Dienstleistungen einbehalten.
Italien ist eine parlamentarische Republik in Europa. Die Amtssprache ist italienisch. In Italien ist die Bezeichnung für Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer “imposta sul valore aggiunto“ und wird mit “IVA“ abgekürzt. Es gibt auch noch eine regionale Wertschöpfungssteuer mit der Abkürzung “IRAP”, diese hat mit der Mehrwertsteuer allerdings nichts zu tun.
Die 5. Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften am 04.07.1972 war der Grundstein zur Einführung der Mehrwertsteuer in Italien. Der parlamentarische Ausschuss nahm zunächst keine Stellung, so dass dann die Einführung der Mehrwertsteuer erst am 01.01.1973 erfolgen konnte. Gemäß des Gesetzes Nr. 825 der Steuerreform vom 09.10.1971 war die Umsatzsteuer zunächst eine Mehrphasensteuer.
In Italien ist der normale Mehrwertsteuersatz 20%. Es gibt noch einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz, dieser beträgt 10% und einen stark ermäßigten mit 4%. Der stark ermäßigte Steuersatz wird für Einkäufe von Brot genutzt und der ermäßigte Steuersatz kommt bei den übrigen Lebensmitteln zum tragen. Es gibt keinen Nullsatz für die Mehrwertsteuer. Aus 4 Mehrwertsteuersätzen sind nach der Steuerreform nur noch 3 übrig geblieben.
1976 betrug der Mehrwertsteuernormalsatz 12% und 1987 lag er dann schon bei 18%. Dies wurde notwendig, damit man die andere Steuer etwas absenken konnte und dadurch die Arbeitslosigkeit etwas eindämpfen konnte.
In Italien wurde durch eine Reform des Steuersystems das Steuerrecht 2003 wesentlich vereinfacht. Dies ist im Gesetz Nr. 80 vom 07.04.2003 niedergeschrieben.
In Italien ist eine monatliche Abrechnungsfrist für Mehrwertsteuer ab einer Bezugsgröße von über 309.876 Euro jährlich bei Dienstleistungen bzw. ab 516.457 Euro für den Handel erforderlich. Alle Gewerbe, die unter diesem Limit liegen haben eine vierteljährliche Abrechnung zu gewährleisten, dabei ist der 16. des 2. darauffolgenden Monats die letzte Frist.
Die jährliche Mehrwertsteuerabrechnung hat immer bis zum 16. März zu erfolgen. Sollte die Erklärung später beim italienischen Finanzamt eingehen, ist mit Sanktionen zu rechen.
In Italien gibt es eine Erstattungsbehörde für Mehrwertsteuer. Ausländische steuerpflichtige mit fester Niederlassung bekommen die Erstattung der Mehrwertsteuer nach der 8. und 13. Richtlinie erstattet. Der Unterschied liegt darin, ob es sich um einen Unternehmer aus einem EU Land handelt oder nicht. Die 8. Richtlinie ist relevant für EU ansässige Unternehmen mit fester Niederlassung in Italien, alle Unternehmer aus einem anderem Land werden nach der 13. Richtlinie behandelt.
Ausländische Unternehmer zahlen für Wareneinkäufe für in Italien benötigte Waren die italienische Mehrwertsteuer. Eine ausländische Firma kann für die Mehrwertsteuerabrechnung einen Steuervertreter benennen. Dieser kümmert sich da nur um die Belange rund um die italienische Mehrwertsteuer. Seit 2002 sind Unternehmer berechtigt eine italienische Mehrwertsteuernummer beim italienischen Finanzamt zu beantragen. Diese muss dann auf jeder Rechnung von einem italienischen Lieferanten erscheinen. Die Mehrwertsteuerberechung erfolgt immer nach italienischem Recht. Deshalb ist ein Steuervertreter auch sehr ratsam.
Bei innergemeinschaftlichen Wareneinkäufen in Italien ist die Lieferung Mehrwertsteuerfrei. Auf Rechnungen muss allerdings immer hervorgehen, dass es sich um innergemeinschaftliche Waren handelt und die Mehrwertsteuernummer muss immer auf der Rechnung stehen.
Entwicklung der Steuersätze
| Zeitraum | Normalsatz | Ermäßigtersatz | Erhöhtersatz | Zwischensatz |
|---|---|---|---|---|
| 01.01.1973 – 31.12.1974 | 12% | 6% | 18% | – |
| 01.01.1975 – 17.03.1976 | 12% | 6% | 30% | 18% |
| 18.03.1976 – 09.05.1976 | 12% | 6% | 30% | 18% |
| 10.05.1976 – 22.12.1976 | 12% | 6% / 9% | 30% | 18% |
| 23.12.1976 – 07.02.1977 | 12% | 1% / 3% / 6% / 9% | 30% | 18% |
| 08.02.1977 – 02.07.1980 | 14% | 1% / 3% / 6% / 9% / 12% | 35% | 18% |
| 03.07.1980 – 31.10.1980 | 15% | 2% / 8% | 35% | 18% |
| 01.11.1980 – 31.12.1980 | 14% | 1% / 2% / 3% / 6% / 9% / 12% | 35% | 15% / 18% |
| 01.01.1981 – 04.08.1982 | 15% | 2% / 8% | 35% | 18% |
| 05.08.1982 – 18.04.1984 | 18% | 2% / 8% / 10% / 15% | 38% | 20% |
| 19.04.1984 – 19.12.1984 | 18% | 2% / 8% / 10% / 15% | 30% / 38% | 20% |
| 20.12.1984 – 31.07.1988 | 18% | 2% / 9% | 30% | – |
| 01.08.1988 – 31.12.1988 | 19% | 2% / 9% | 38% | – |
| 01.01.1989 – 12.05.1991 | 19% | 4% / 9% | 38% | – |
| 13.05.1991 – 31.12.1992 | 19% | 9% / 9% / 12% | 38% | – |
| 01.01.1993 – 31.12.1993 | 19% | 4% / 9% | – | 12% |
| 01.01.1994 – 23.02.1995 | 19% | 4% / 9% | – | 13% |
| 24.02.1995 – 30.09.1997 | 19% | 4% / 10% | – | 16% |
| seit 01.10.1997 | 20% | 4% / 10% | – | – |
Letzte Aktualisierung am: 21.10.2009
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