Mehrwertsteuer in Luxemburg
taxe sur la valeur ajoutée (TVA)
Während die einen mit Luxemburg nur ein wunderbares Land mit einer faszinierenden Kulturgeschichte und einer unberührten Naturwildnis verbinden, steht für so manch einen das Großherzogtum Luxemburg vorrangig mit der Definition von einem Steuerparadies in Verbindung. Denn ohne Zweifel ist das rund 2586 Quadratkilometer große Land mit seinen derzeitigen Steuersätzen eine Konifere im Verbund der europäischen Union und ihren angegliederten Staaten. Dabei ist dies nicht nur für zahlreiche Unternehmen die hier gerne ihren Firmensitz haben von enormer Bedeutung, sondern auch die rund 476,5 Tausend Einwohner kommen hier in den Genuss eines ermäßigten Steuersatzes. So beträgt hier der Mehrwertsteuersatz für herkömmliche Waren in der Regel 15 Prozent, wobei Lebensmittel einen ermäßigten Steuersatz von 6 Prozent aufweisen und so manches Konsumgut wie beispielsweise Kaffee auch nur eine “taxe sur la valeur ajoutée“ von 3 Prozent besitzt. Mit diesen prozentualen Aufschlägen in Form der Mehrwertsteuer die umgangssprachlich kurz TVA genannt wird, ist Luxemburg neben Zypern führend in der Rangliste der niedrigsten europäischen Steuersätze.
Dabei besitzt Luxemburg aber ebenso wie auch zahlreiche andere Länder und Staaten eine sehr lange Geschichte die in Bezug zu den erhobenen Steuern steht. So war es bereits im Mittelalter auch in Luxemburg üblich eine Verbrauchsabgabe zu entrichten. Bekannt unter dem lateinischen Namen “Teloneum” wurden damals in zahlreichen Ländereien und Verwaltungsregionen die unterschiedlichsten Steuern erhoben. Ab dem 15. Jahrhundert nannte man dann die einzelnen Steuern regional Akzisen, ehe dann im 18. Jahrhundert der Begriff der Umsatzsteuer oder auch Mehrwertsteuer die umgangssprachlichen Bezeichnungen ablöste, deren Definition bis heute noch gilt.
Dabei wurde im Rahmen der Umsatzsteuerharmonisierung im Jahre 1968 innerhalb der Europäischen Union versucht das System der Mehrwertsteuer übersichtlicher zu gestalten und mit Einzug der 6. Richtlinie zum gemeinsamen Steuersystem dieses einheitlich zu gestalten. Luxemburg jedoch genießt aufgrund seiner vorherrschenden Monarchie eine Sonderstellung mit einen geringen Steuersatz, der zu Gunsten des kleinen Staates verwendet wird. Dabei fließen die Einnahmen aus der Steuererhebung in erster Linie der Verwaltung des Staates zu, wobei diese in soziales Engagement und wirtschaftlichen Fortschritt investiert werden. Entgegen manch anderer Staaten ist dabei bemerkenswert, dass es in Luxemburg nicht vorrangig darum geht ein Haushaltsdefizit auszugleichen.
Da jedoch Luxemburg aufgrund seiner regionalen Nähe zu den Ländern Frankreich und Deutschland für so manch einen eine große Verlockung der Steuerersparnis darstellt und sich der vergünstigte Steuersatz auch in der Berechnung von Dienstleistungen markant äußert, wurde hier kürzlich in Brüssel eine Sonderregelung ausgesprochen, die in den nächsten Jahren ausnahmslose umgesetzt werden soll. So werden in naher Zukunft Dienstleistungen wie beispielsweise der Bezug von Strom oder auch die Anspruchnahme von Rundfunk oder Mediadienstleitungen die in den Nachbarländer konsultiert werden nicht mehr mit dem Steuersatz des Bezugslandes belegt, sondern es gelten dann die Steuersätze des jeweiligen Wohnsitz. Dies soll den internationalen Wettbewerb sichern und spätestens im Jahre 2015 vollkommen einheitlich gestaltet sein. Damit stellt sich nun die Frage nach dem Ende des Steuerparadieses Luxemburg sicherlich unweigerlich bei so manchen ein, wobei man hier immer noch Vorteile wie die Steuerbefreiung von Miteinnahmen oder Grundstücksverpachtungen ebenso anführen kann wie auch die zahlreichen Vergünstigungen für Unternehmen aber auch für Verbraucher im Inland, die hier weiterhin von der geringen Besteuerung profitieren.
Zudem kann man noch anmerken, dass Luxemburg sicherlich auch für so manch einen als Reiseland aufgrund der vorherrschenden Bestimmungen und der Zugehörigkeit zur Europäischen Union ein ideales Ziel ist um eine ausgiebige Einkaufstour zu unternehmen, wenngleich sich aufgrund des Wegfalls von Zollgebühren dies in den zahlreichen Travelshops zwar nicht unweigerlich bemerkbar macht. Aber innerhalb des Großherzogtums wird man sicherlich auf eine entsprechende Lohnenswertigkeit stoßen und somit das individuelle Reisebudget entlasten.
Entwicklung der Steuersätze
| Zeitraum | Normalsatz | Ermäßigtersatz | Zwischensatz |
|---|---|---|---|
| 01.01.1970 – 31.12.1970 | 8% | 4% | – |
| 01.01.1971 – 30.06.1983 | 10% | 2% / 5% | – |
| 01.07.1983 – 31.12.1991 | 12% | 3% / 6% | – |
| 01.01.1992 – 31.12.1992 | 15% | 3% / 6% | – |
| seit 01.01.1993 | 15% | 3% / 6% | 12% |
Letzte Aktualisierung am: 07.11.2008
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