Mehrwertsteuer Schweiz
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer in der Schweiz ersetzt seit dem 1. Januar 1995 die bis dahin im Land gültige Warenumsatzsteuer (WUSt). Wie in Deutschland ist die Mehrwertsteuer in der Schweiz eine Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug, das heißt, sie wird auf alle Teile eines Produktionsprozesses erhoben und Unternehmer haben die Möglichkeit betrieblich gezahlte Mehrwertsteuerbeträge mit den vereinnahmten Beträgen zu verrechnen.
Die Schweizer Mehrwertsteuer fällt nur für Leistungen innerhalb des Landes an. Lieferungen aus anderen werden zwar nicht mit der Mehrwertsteuer belastet, dafür fallen aber verschiedene Einfuhrsteuern und -zölle sowie gegebenenfalls weitere Zuschläge an.
Verkäufe in das Ausland oder Leistungen, die im Ausland erbracht werden, sind ebenfalls frei von Mehrwertsteuer.
Mehrwertsteuerpflichtig sind in der Schweiz alle Umsätze in Bezug auf Lieferungen und Verkäufen, Dienstleistungen und dem sogenannten Eigenverbrauch in der Schweiz. Allerdings gibt es dabei einige Ausnahmen. Auch die Politik beklagt die hohe Anzahl der Ausnahmen und die damit verbundene Kompliziertheit der Mehrwertsteuer in der Schweiz. Seit einigen Jahren gibt es daher immer wieder, bislang allerdings erfolglose, Bemühungen die Mehrwertsteuer zu vereinfachen. So ist zum Beispiel geplant, die bisher insgesamt 26 Ausnahmen abzuschaffen und die momentan bestehenden Sätze von 2,4 Prozent auf Güter des täglichen Bedarfs, 3,6 Prozent auf Beherbergungsleistungen und 7,6 Prozent auf die sonstigen Leistungen zu vereinheitlichen. Ein solcher Einheitssteuersatz sollte dabei bei fünf bis sechs Prozent liegen.
Dabei setzt sich der Normalsatz von 7,6 Prozent zusammen aus 6,5 Prozent eigentlicher Mehrwertbesteuerung sowie zusätzlich auch 1 Prozent zur Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung und ein Beitrag von 0,1 Prozent zur Finanzierung von Eisenbahngroßprojekten.
Zu den entscheidenden Ausnahmen in der Mehrwertsteuer-Gesetzgebung der Schweiz gehört zum Beispiel die Arbeit von Verwaltungsräten, die steuerrechtlich als nicht selbstständige Erwerbstätigkeit gesehen wird und damit auch nicht mehrwertsteuerpflichtig ist.
Ebenfalls ausgenommen sind Land- und Forstwirte oder auch Gärtner, wenn es um den Verkauf „eigener Urprodukte“ geht, das bedeutet, das kein Teil von anderen dazugekauft wurde. Gleiches gilt auch für Viehhändler oder Milchsammelstellen.
Steuerfrei bleiben auch Umsätze von Lieferungen in das Ausland sowie die Vermietung von „Schienen- und Luftfahrzeugen“, sofern diese vom Lieferungsempfänger überwiegend im Ausland genutzt werden“.
Einige namhafte Ökonomen setzen sich seit Langem für eine komplette Abschaffung der Mehrwertsteuer in der Schweiz ein. Als Argumente führen sie auf, dass dadurch vor allem die Menschen mit geringeren Einkommen wesentlich entlastet würden. Außerdem würde die Mehrwertsteuer letztendlich viel zu hohe volkswirtschaftliche Kosten entstehen lassen, da die tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit erheblich gebremst würde. Nach einer Studie zieht jeder über die Mehrwertsteuer eingenommene Franken, abgesehen von der Steuerbelastung für den Steuerzahler zusätzliche volkswirtschaftliche Kosten in Höhe von 45 bis 70 Rappen mit sich.
Ohne Mehrwertsteuer würden aber die Lohnkosten sinken und so die Arbeitslosigkeit vermindert werden. Nicht zu unterschätzen sei auch der Verwaltungsaufwand, der in Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer entstehe. Gerade kleinere Betriebe oder Neugründungen seien damit oft zu stark gebunden, so die Ökonomen abschließend.
Entwicklung der Steuersätze
| Zeitraum | Normalsatz | Ermäßigtersatz | Sondersatz |
|---|---|---|---|
| 01.01.1995 – 30.09.1996 | 6,5% | 2,0% | – |
| 01.10.1996 – 31.12.1998 | 6,5% | 2,0% | 3,0% |
| 01.01.1999 – 31.12.2000 | 7,5% | 2,3% | 3,5% |
| seit 01.01.2001 | 7,6% | 2,4% | 3,6% |
Letzte Aktualisierung am: 20.06.2009
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