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Allgemeines
25.02.2013 - 10:53
Änderungen bei der Umsatzsteuer
Der Gesetzgeber hat für die Umsatzsteuer wichtige Änderungen beschlossen. In den Bereichen Gesundheitswesen, Vermietungen, Sozialfürsorge und Rechnungen gelten neue Bestimmungen. Das Gesundheitswesen ist bei infektionshygienischen Leistungen wozu etwa Heilbehandlungen zählen, umsatzsteuerfrei und für die ausgelagerten Verwaltungstätigkeiten ist die Umsatzsteuerbefreiung nicht gültig.
Bei sozialnahen Betreuungsleistungen und privat-gewerblichen Leistungen welche mit der Sozialfürsorge verbunden sind, gilt die Umsatzsteuerfreiheit ebenfalls. Betreuende und pflegende Leistungen sind ebenso von der Umsatzsteuer befreit wie die Vormundschaft.
Alle Leistungen in der Ortsregelung sind umsatzsteuerpflichtig und zwar wird die Umsatzsteuer an dem Ort erhoben, wo der Umsatz erzielt wurde. Bei langfristigen Vermietungen an Privatpersonen wird die Umsatzsteuer am Ort der Privatperson erhoben.
Neue Regelungen gelten für Blinde, welche maximal zwei Mitarbeiter zählen und zwar müssen sie keine Umsatzsteuer entrichten. Von der Umsatzsteuerbefreiung ausgeschlossen sind inländische Ambulanzflüge und internationale Krankentransporte per Flugzeug.
Ein Unternehmen welches seine Geschäftsleitung oder Firmensitz im Ausland hat, muss seit Januar 2013 die Umsatzsteuer zahlen. Bei Rechnungsstellungen gilt nun die gesetzliche Regelung des Landes, wo der Rechnungsempfänger beheimatet ist und in der Rechnung müssen gesonderte Dienstleistungen (z.B. Reisen) als Sonderregelung für Reisebüros aufgeführt sein. Die neuen Umsatzsteuer-Regelungen sollten unbedingt beachtet werden.