Umsatzsteuer in Deutschland

Umsatzsteuer

Auf alle Warenverkäufe und Dienstleistungen wird in Deutschland die Mehrwertsteuer, richtiger Weise eigentlich Umsatzsteuer fällig. Dabei gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Mehrwertsteuersätze. Der reguläre Satz beträgt 19 Prozent und der sogenannte ermäßigte Satz beträgt 7 Prozent. Der niedrigere Mehrwertsteuersatz gilt unter anderem für Zeitschriften und Bücher, Fahrkarten, viele Produkte aus dem künstlerischen Bereich sowie eine Vielzahl von Lebensmittel. Bestimmte Lebensmittel allerdings gelten als Luxusgüter und unterliegen damit dem normalen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.

Für die Bundesrepublik Deutschland ist die Mehrwertsteuer neben der Einkommenssteuer die bedeutendste Quelle zur Einnahme von Staatsgeldern. Das Geld teilen sich Bund, Länder und Kommunen. Mit den zusätzlichen Einnahmen aus der erhöhten Mehrwertsteuer will die Regierung die Haushaltslöcher des Bundes stopfen.

Keine Mehrwertsteuer wird berechnet auf Kaltmieten, ärztliche Leistungen, Bankgebühren, Versicherungsprämien und Briefmarken.

Im europäischen Vergleich liegt der Mehrwertsteuersatz in Deutschland trotz der Erhöhung zu Beginn des Jahres 2007 unter dem Durchschnittswert von 19,5 Prozent.

Seit der sogenannten europäischen Harmonisierung des Steuersystems im Jahr 1967 wird der Begriff Umsatzsteuer statt der Bezeichnung Mehrwertsteuer verwendet. Dabei wurde das Umsatzsteuersystem auf die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges umgestellt. Unternehmer können demnach ihre vereinnahmten Umsatzsteuerbeträge mit den selbst bezahlten Beträgen verrechnen und muss nur den Teil abführen, der auf einen positiv erwirtschafteten Erlös fällig ist. Der Endverbraucher allerdings bezahlt die Mehrwertsteuer, die in den Kosten der Konsumgüter bereits enthalten sind in voller Höhe. Der Begriff Mehrwertsteuer ist so zwar im Grunde falsch, hat sich allerdings im allgemeinen Sprachgebrauch beim Endverbraucher durchgesetzt.

Vom Wesen her ist die Mehrwertsteuer eine indirekte Steuer, das heißt, sie wird nicht vom eigentlich Steuerpflichtigen direkt abgeführt, sondern durch den Unternehmer, der die Steuern mit dem Verkauf an den Endverbraucher einnimmt. Daneben trifft auf die Mehrwertsteuer die Bezeichnung einer Verkehrssteuer zu, da der inländische Wirtschaftsverkehr dadurch besteuert wird.

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer zum Beginn des Jahres 2007 hat zu einer weitverbreiteten Kritik geführt, weil dadurch gerade der Endverbraucher belastet wird. Es wurde auch befürchtet, das die allgemeine Wirtschaft in Deutschland darunter leiden würde, da gerade Verbrauchs- oder sogenannte Luxusgüter empfindlich verteuert würden. Der ermäßigte Steuersatz, der für die meisten Lebensmittel gültig ist, blieb allerdings mit 7 Prozent weiterhin unverändert. Gerade in der letzten Zeit gab es hitzige Debatten darüber, ob zukünftig auch für Energie, für Strom, Gas und Öl, der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gelten solle. Damit könnten, so die Befürworter, die Endverbraucher in Bezug auf die explodierenden Energiekosten entlastet werden.

Entwicklung der Steuersätze

Zeitraum Normalsatz Ermäßigtersatz
01.01.1968 – 30.06.1968 10,0% 5,0%
01.07.1968 – 31.12.1977 11,0% 5,5%
01.01.1978 – 30.06.1979 12,0% 6,0%
01.07.1979 – 30.06.1983 13,0% 6,5%
01.07.1983 – 31.12.1992 14,0% 7,0%
01.01.1993 – 31.03.1998 15,0% 7,0%
01.04.1998 – 31.12.2006 16,0% 7,0%
seit 01.01.2007 19,0% 7,0%


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Letzte Aktualisierung am: 21.10.2009

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