Umsatzsteuer Frankreich

Taxe sur la valeur ajoutée (TVA)

Das Land Frankreich grenzt unmittelbar an Deutschland. Es hat ca. 65 Millionen Einwohner. Frankreich ist ein wirtschaftlich recht starkes Land, auch wenn die Arbeitslosigkeit teilweise recht hoch ist. Frankreich grenzt geographisch an viele Länder an wie: Deutschland, Italien, Belgien, Luxemburg und noch viele mehr. In Frankreich leben ca. 65 Millionen Menschen; die Hauptstadt ist Paris mit ca. 12 Millionen Einwohnern. Mittlerweile haben Frankreich und Deutschland ein recht entspanntes Verhältnis zueinander, dies war aber nicht immer so. Frankreich ist aufgrund seiner Wirtschaftskraft innerhalb der EU ein recht starkes Land mit großem Einfluss auf die Weltpolitik.

Der Umsatzsteuersatz beträgt in Frankreich 19,6%, der ermäßigte Satz 2,1% bzw. 5,5%. Bei Arbeiten an Wohnräumen gilt der ermäßigte Steuersatz von 5,5%, allerdings nur, wenn die Gebäude vor mehr als zwei Jahren fertig gestellt wurden und es sich um Renovierungsarbeiten handelt. Bestimmte Gegenstände sind jedoch davon ausgenommen. Arzneimittel werden in Frankreich mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 2,1% versteuert. Die Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet: Taxe sur la valeur ajoutée (TVA).

Das Arbeiten in Frankreich ist für viele deutsche Arbeitnehmer dennoch von Vorteil, da es dort für den normalen Arbeitnehmer steuerlich interessant ist, zu arbeiten. Für deutsche Unternehmen kann eine geschäftliche Investition in Frankreich unter gegebenen Umständen auch durchaus von Interesse sein. Auch wenn der ausführende Handwerksbetrieb seinen Sitz in Deutschland hat, fällt in der Regel die französische Umsatzsteuer an, die entsprechend abgeführt werden muss. Dies wäre in Deutschland aber auch so.

Der Name der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Frankreich heißt: Numéro d’identification à la taxe sur la valeur ajoutée. Für Monaco und Korsika, die hoheitsrechtlich auch zu Frankreich gehören, gelten gesonderte Steuersätze.

Von Interesse ist, dass die Benzin- und Dieselpreise in Frankreich in der Regel niedriger sind als in Deutschland. Frankreich ist natürlich auch Mitglied der EU. Deshalb kann man als Bürger der EU dort ohne große Formalitäten arbeiten oder sein Unternehmen dorthin verlagern. In Frankreich gibt es sehr viele Handwerkskammern, bei denen man sich zunächst registrieren lassen muss, wenn man dort arbeiten möchte. In Frankreich arbeiten viele deutsche Staatsangehörige.

Im französischen Handwerksrecht gilt traditionell der Grundsatz der Gewerbefreiheit. Für bestimmte Handwerkstätigkeiten wird jedoch eine berufliche Mindestqualifikation gefordert. Meisterausbildungen, die in Deutschland abgeschlossen werden, werden aber in Frankreich ohne Hürden anerkannt. Grundsätzlich müssen sich auch deutsche Handwerker vor der Aufnahme einer Tätigkeit in Frankreich bei der zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen. Gerade in den grenznahen Regionen zwischen Deutschland und Frankreich findet ein reger Austausch in wirtschaftlicher Hinsicht statt. Viele Arbeitnehmer aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg pendeln als Arbeitnehmer tagsüber nach Frankreich, umgekehrt ist dies auch der Fall. Je nach Wirtschaftslage sind dies mal mehr, mal weniger Arbeitnehmer.

Im Grunde genommen gilt das Umsatzsteuergesetz in Frankreich ähnlich wie das in Deutschland, besondere Vorteile in steuerlicher Hinsicht lassen sich auf den ersten Blick nicht groß erkennen. Führt eine deutsche Firma in Frankreich handwerkliche Tätigkeiten aus, so fällt die französische Umsatzsteuer an. Insbesondere gilt dies, wenn Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück oder Werkleistungen an beweglichen Gegenständen erbracht werden. Die französische Umsatzsteuer ist auf jeden Fall zu zahlen, wenn der Auftraggeber ein Deutscher ist.

Entwicklung der Steuersätze

Zeitraum Normalsatz Ermäßigtersatz Erhöhtersatz Zwischensatz
01.01.1968 – 30.11.1968 16,66% 6,0% 20,0% 13,0%
01.12.1968 – 31.12.1969 19,0% 7,0% 25,0% 15,0%
01.01.1970 – 31.12.1972 23,0% 7,5% 33,33% 17,6%
01.01.1973 – 31.12.1976 20,0% 7,0% 33,33% 17,6%
01.01.1977 – 30.06.1982 17,6% 7,0% 33,33%
01.07.1982 – 31.12.1985 18,6% 4,0% / 5,5% / 7,0% 33,33%
01.01.1986 – 30.06.1986 18,6% 4,0% / 5,5% / 7,0% 33,33%
01.07.1986 – 16.09.1987 18,6% 2,1% / 4,0% / 5,5% / 7,0% / 13,0% 33,33%
17.09.1987 – 30.11.1988 18,6% 2,1% / 4,0% / 5,5% / 7,0% / 13,0% 33,33% 28,0%
01.12.1988 – 31.12.1988 18,6% 2,1% / 4,0% / 5,5% / 7,0% / 13,0% 28,0%
01.01.1989 – 07.09.1989 18,6% 2,1% / 5,5% / 13,0% 28,0%
08.09.1989 – 31.12.1989 18,6% 2,1% / 5,5% / 13,0% 25,0% / 28,0%
01.01.1990 – 12.09.1990 18,6% 2,1% / 5,5% / 13,0% 25,0%
13.09.1990 – 28.07.1991 18,6% 2,1% / 5,5% / 13,0% 22,0%
29.07.1991 – 31.12.1992 18,6% 2,1% / 5,5% 22,0%
01.01.1993 – 31.07.1995 18,6% 2,1% / 5,5%
01.08.1995 – 31.03.2000 20,6% 2,1% / 5,5%
seit 01.04.2000 19,6% 2,1% / 5,5%


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Letzte Aktualisierung am: 21.10.2009

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