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Umsatzsteuer Frankreich
Taxe sur la valeur ajoutée (TVA)
Frankreich ist mit seinen etwa 65 Millionen Einwohner ein sehr großes und wirtschaftlich sehr starkes Land. Angrenzend an die Länder Spanien, Andorra, Italien, Schweiz, Deutschland, Luxemburg, und Belgien liegt es zwar sehr westlich, aber dennoch zentral, so dass es einen regen wirtschaftlichen Handel mit allen EU-Staaten betreibt. Frankreich gehört, neben Italien, Deutschland und den Beneluxländern zu den Gründerstaaten der EU, die 1951, also in der Nachkriegszeit, vereinbarten, dass eine engere wirtschaftliche Zusammenarbeit angestrebt werden soll. Damit sollten die aus den vergangenen Kriegen resultierenden Feindschaften versöhnt werden, und verhindert werden, dass sich eine Verfeindung, wie sie in den vergangenen Jahrzehnten zunehmend bestanden hatte, wieder entwickelt. Die “Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)” wurde ins Leben gerufen, woraus sich die heutige EU entwickelt hat.
Die Mehrwertsteuer hat in Frankreich eine sehr bewegte Geschichte. Bereits im Jahr 1968 wurde die ““axe sur la valeur ajoutée” kurz “TVA” – wie sie in der Landessprache heißt – eingeführt. Bereits zu Beginn galten vier Mehrwertsteuersätze, die zwischen 5% und 20% lagen, und dadurch relativ hoch angesiedelt waren. In den folgenden Jahren erfolgten zahlreiche Veränderungen und Anhebungen, wobei die Anwendung recht kompliziert war. Ende der 80er Jahre gab es sogar 8 Mehrwertsteuersätze die nebeneinander galten. Mit der völligen Öffnung des EG-Binnenmarktes wurden die Mehrwertsteuersätze vereinheitlicht, so dass ab 1993 nur noch drei Steuersätze galten. Die letzte Veränderung fand im Jahr 2000 statt. Seither gilt der Normalsatz von 19,6%, sowie den ermäßigten Steuersatz von 5,5% und den stark ermäßigten Steuersatz von 2,1%.
Da es zahlreiche Ausnahmen und Sonderbestimmungen gibt, kann die nachstehende Aufzählung nur als Beispiel und mit dem Hinweis auf eine gesonderte Überprüfung angesehen werden.
- Der ermäßigte Steuersatz von 5,5%, findet Anwendung bei:
- Nahrungsmittel
- Medizinische Geräte
- Personenbeförderung
- Bücher – teilweise auch 19,6%
- kulturelle Veranstaltungen
- privates TV
- Landwirtschaftliche Güter
- Hotel- und Restaurantdienstleistungen
- Der stark ermäßigte Steuersatz von 2,1% wird angewendet bei:
- Arzneimittel – teilweise auch 5,5%
- Zeitungen, Zeitschriften – teilweise auch 19,6%
- Rundfunk- und Fernsehgebühren
Im innergemeinschaftlichen Güterverkehr benötigt man in Frankreich die “TVA intracommunautaire” – kurz “ID. TVA” genannt. Es handelt sich dabei um die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die allen Unternehmern in der EU auf Antrag zugeteilt werden, und nachweisen, dass die Firma im Inland steuerpflichtig ist.
Durch seine zentrale geographische Lage sind die benachbarten EU-Länder wichtige Handelspartner für Frankreich. Führend darin ist Deutschland, gefolgt von Italien, Spanien Großbritannien. Sogar die Niederlande und Belgien stehen, trotz ihrer geringen Größe, in der Statistik unter den wichtigsten fünf EU-Partner. Als Hauptexportgüter gelten Maschinen und landwirtschaftliche Erzeugnisse. Die volkswirtschaftliche Handelsbilanz weißt in Frankreich in den letzten Jahren einen leichten Überschuss auf. Obwohl zu einer gesunden Volkswirtschaft eine ausgeglichene Außenhandelsbilanz angestrebt wird, ist dies jedoch in fast allen Industriestaaten der Fall, und zeigt lediglich die starke wirtschaftliche Leistung.
Die internationalen Verflechtungen haben mit den Jahren auch auf den Arbeitsmarkt übergegriffen. So ist es keine Seltenheit mehr, dass deutsche Arbeitnehmer – hauptsächlich aus den grenznahen Regionen wie Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz – in Frankreich arbeiten, und umgekehrt.
Abschließend soll noch darauf hingewiesen werden, dass die beiden Regionen Monaco und Korsika hoheitsrechtlich zwar zu Frankreich gehören, dort allerdings andere Steuersätze gelten.
Entwicklung der Steuersätze
| Zeitraum | Normalsatz | Ermäßigter Satz | Erhöhter Satz | Zwischensatz |
|---|---|---|---|---|
| 01.01.1968 – 30.11.1968 | 16,66% | 6,0% | 20,00% | 13,0% |
| 01.12.1968 – 31.12.1969 | 19,00% | 7,0% | 25,00% | 15,0% |
| 01.01.1970 – 31.12.1972 | 23,00% | 7,5% | 33,33% | 17,6% |
| 01.01.1973 – 31.12.1976 | 20,00% | 7,0% | 33,33% | 17,6% |
| 01.01.1977 – 30.06.1982 | 17,60% | 7,0% | 33,33% | – |
| 01.07.1982 – 31.12.1985 | 18,60% | 4,0% / 5,5% / 7,0% | 33,33% | – |
| 01.01.1986 – 30.06.1986 | 18,60% | 4,0% / 5,5% / 7,0% | 33,33% | – |
| 01.07.1986 – 16.09.1987 | 18,60% | 2,1% / 4,0% / 5,5% / 7,0% / 13,0% | 33,33% | – |
| 17.09.1987 – 30.11.1988 | 18,60% | 2,1% / 4,0% / 5,5% / 7,0% / 13,0% | 33,33% | 28,0% |
| 01.12.1988 – 31.12.1988 | 18,60% | 2,1% / 4,0% / 5,5% / 7,0% / 13,0% | 28,00% | – |
| 01.01.1989 – 07.09.1989 | 18,60% | 2,1% / 5,5% / 13,0% | 28,00% | – |
| 08.09.1989 – 31.12.1989 | 18,60% | 2,1% / 5,5% / 13,0% | 25,0% / 28,0% | – |
| 01.01.1990 – 12.09.1990 | 18,60% | 2,1% / 5,5% / 13,0% | 25,00% | – |
| 13.09.1990 – 28.07.1991 | 18,60% | 2,1% / 5,5% / 13,0% | 22,00% | – |
| 29.07.1991 – 31.12.1992 | 18,60% | 2,1% / 5,5% | 22,00% | – |
| 01.01.1993 – 31.07.1995 | 18,60% | 2,1% / 5,5% | – | – |
| 01.08.1995 – 31.03.2000 | 20,60% | 2,1% / 5,5% | – | – |
| seit 01.04.2000 | 19,60% | 2,1% / 5,5% | – | – |
