Umsatzsteuer Rumänien

Taxa pe valoarea adaugata (TVA)

Das Land Rumänien hat ungefähr 22 Millionen Einwohner und grenzt geographisch an Bulgarien, Serbien, Ukraine, Moldawien und Ungarn. Die Hauptstadt von Rumänien ist Bukarest mit fast 2 Millionen Einwohnern. Die rumänische Wirtschaft ist sehr Wachstumsstark Die Arbeitslosenzahl sank jedes Jahr. Rumänien ist Mitglied der NATO und der Vereinigten Nation.

Seit dem 01.01.2007 zählt Rumänien zu den Mitgliedern der Europäischen Union. Daher werden Lieferungen nach Rumänien nicht mehr verzollt, Personenkontrollen werden aber weiterhin durchgeführt.

In Rumänien beträgt der Umsatzsteuersatz 24 Prozent für Lieferung von Dienstleistungen und Waren nach Rumänien, sowie der Warenimport und Sacheinlagen in das Kapital der Handelsgesellschaften. Der ermäßigte Satz von 9 Prozent gilt für bestimmte Produkte, wie Arzneimittel, Eintrittspreise für Museen, Zoos, Ausstellungen, Kosten für Bücher und Zeitschriften, Orthopädische Produkte, Prothesen und Hotelübernachtungen. In Rumänien wird die Umsatzsteuer taxa pe valoarea adaugată, kurz TVA bezeichnet.

Beziehen Privatleute oder Unternehmer die keine Umsatzsteueridentifikationsnummer (UstId-Nr.) haben Ware aus Deutschland, unterliegt diese dem deutschen Inlandsgeschäft und die Umsatzsteuer wird in Deutschland einbehalten und dort an das Finanzamt weitergeleitet.
Bei der Ausfuhr nach Rumänien wird die Umsatzsteuer nicht erstattet.
Rumänische Unternehmen besitzen nur dann eine Umsatzsteueridentifikationsnummer, wenn sie zur Umsatzsteuer angemeldet sind. Um ihnen grenzüberschreitende Lieferungen innerhalb der EU bei der Umsatzsteuerabwicklung zu erleichtern.

Wird Ware aus Deutschland an Personen in Rumänien ohne Umsatzsteueridentifikationsnummer befördert kann die „Versandhandelsregelung“ angewandt werden. Die Lieferung wird nach der deutschen Umsatzsteuer berechnet und wird an den Fiskus abgeführt. Die Versandhandelsregelung kann aber nur angewendet werden, wenn der Gesamtbetrag der Ware, die nach Rumänien geht, den Wert der zu versteuerten Leistungen um 35.000 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt. Übersteigen die Leistungen diesen Wert, dann muss die Ware nach rumänischer Umsatzsteuer verrechnet werden und wird an den rumänischen Fiskus abgeführt.

Es gelten jedoch Sonderregelungen, zum Beispiel für Urlauber. Wenn der Urlauber für private Zwecke Waren in begrenzter Anzahl nach Rumänien mitbringt und der Verbrauchersteuer unterliegt, gelten die Steuerregelungen des Herkunftslandes.
Es gilt die Sonderregelung bei der Einlieferung von neuen Fahrzeugen. Wenn ein rumänischer Unternehmer oder eine rumänische Privatperson keine Umsatzsteueridentifikationsnummer hat, er aber einen Neuwagen nicht älter als 6 Monate und eine Laufleistung von weniger als 6000 Kilometern hat. Das Auto aus einem anderen Land geliefert worden ist und in Rumänien angemeldet werden soll, dann hat der Käufer die Mehrwertsteuer für das Auto in Rumänien zu entrichten.
Werden die gelieferten Gegenstände vom Lieferanten oder einem beauftragten Subunternehmer in Rumänien in ein Gebäude installiert, montiert, eingebaut oder es werden andere Handwerksdienstleistungen erbracht, muss dafür die gültige Umsatzsteuer bezahlt werden.

Bei der Erbringung von Bau-Dienstleistungen, Montagearbeiten, Umbau, Abriss an einer Immobilie darf auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Das ist „Taxare inversa“ und muss bei Umsatzsteuerfreiheit unbedingt auf der Rechnung angegeben werden.

Auch leistende Unternehmen aus Deutschland müssen sich in Rumänien für die Umsatzsteuer registrieren lassen.
Werden Waren von beispielsweise Deutschen in Rumänien verkauft, unterliegen diese der rumänischen Umsatzsteuer. Deshalb müssen die Endpreise für den Verbraucher die rumänische Umsatzsteuer enthalten.

Entwicklung der Steuersätze

Zeitraum Normalsatz Ermäßigtersatz
01.07.1993 – 31.12.1994 18,0%
01.01.1995 – 31.01.1998 18,0% 9,0%
01.02.1998 – 31.12.1999 22,0% 11,0%
01.01.2000 – 31.12.2003 19,0%
01.01.2004 – 30.06.2010 19,0% 9,0%
seit 01.07.2010 24,0% 9,0%


Diese Information im Forum oder Blog diskutieren? Dann einfach verlinken:


Letzte Aktualisierung am: 16.08.2010

Alle Informationen wurden nach besten Wissen erstellt.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen kann jedoch keine Haftung übernommen werden.

Ist diese Information nicht mehr aktuell, möchten Sie uns Bemerkungen oder Anregungen zu dieser Seite mitteilen?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder hinterlassen Sie einen Eintrag in unserem Gästebuch.

Die Texte und Grafiken auf www.die-mehrwertsteuer.de sind urheberlich geschützt.
Jede Nutzung und Vervielfältigung bedarf der schriftlichen Genehmigung durch uns.
Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen
© by ultra-networks.de

Die URL dieser Seite ist: http://www.die-mehrwertsteuer.de/de/umsatzsteuer-rumaenien.html
Gedruckt am Montag, dem 06.09.2010 .

Alle Informationen wurden nach besten Wissen erstellt.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen kann jedoch keine Haftung übernommen werden.

Die Texte und Grafiken auf www.die-mehrwertsteuer.de sind urheberlich geschützt.
Jede Vervielfältigung bedarf der schriftlichen Genehmigung durch uns.
Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen unter: http://www.die-mehrwertsteuer.de/de/nutzungsbedingungen.html

© Copyright by ultra-networks.de | www.die-mehrwertsteuer.de


Notizen: