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Umsatzsteuer in Spanien
Impuesto sobre el valor añadido (IVA)
Das Königreich Spanien gehört mit einer Fläche von mehr als 500.000 km² zu den großen Ländern in Europa, das mit etwa 47 Millionen Einwohnern relativ niedrig besiedelt
Somit war die Grundlage für die nachhaltige Umstrukturierung der Wirtschaft geschaffen. Einen großen Anteil am BIP trägt natürlich der Tourismus bei, aber auch die Industrie hat mit 33% einen wichtigen und großen Beitrag.
Die Umsatzsteuer – in der Landessprache “Impuesto sobre el valor añadido” abgekürzt mit “IVA” – wurde 1986 mit einem Normalsatz von 12% und einem ermäßigten Satz von 6% eingeführt. Daneben gab es noch einen erhöhten Satz von 33%.1993 wurde dieser erhöhte Satz aufgehoben, und stattdessen zwei ermäßigte Steuersätze eingeführt. Lange Zeit stabil wurde der Mehrwertsteuersatz erst 2010 wieder leicht angehoben. Die letzte Änderung trat zum 01.09.2012 in Kraft. Seither gilt ein Normalsteuersatz von 21% und ermäßigte Steuersätze von 4% und 10%. Allerdings wurden in diesem Zuge zahlreiche Leistungen nicht mehr dem ermäßigten Steuersatz unterworfen, so dass die Bevölkerung nicht nur mit einer Erhöhung von 3%, sondern teilweise mit einer sehr viel höherer leben muss.
- Der ermäßigte Satz von 10% findet beispielsweise Anwendung bei:
- Personenbeförderung
- landwirtschaftliche Güter
- Hotel- und Resturantdienstleistungen
- Sozialdienstleistungen
- medizinische Leistungen
- Mit 4% werden stark ermäßigt versteuert:
- Nahrungsmittel (teilweise mit 8%)
- Arzneimittel
- Bücher, Zeitschriften (Hefte, Stifte etc. 21%)
Diese Steuersätze gelten sowohl auf dem Festland, aber auch auf der Inselgruppe der Balearen im Mittelmeer. Die Kanarischen Inseln im Atlantik sowie die auf dem afrikanischen Kontinent liegenden Städten Ceuta und Melilla gelten mehrwertsteuerrechtlich nicht als Inland, und werden hinsichtlich der steuerlichen Behandlung in der EU als Drittland behandelt. Auch gelten auf diesen Inseln andere Steuersätze.
Spanien konnte in den letzten Jahren einen erheblichen Zuwachs im Export verbuchen. Hauptsächlich werde Metall- und Maschinenerzeugnisse, Informationstechnik und landwirtschaftliche Güter exportiert. Die wichtigsten Partner sind dabei Frankreich, sowie Deutschland, Portugal und Italien. Die USA nimmt mit etwa 4% des Exportvolumens die Stellung des wichtigsten Drittlandes ein. Trotzdem sind die Importe mehr angestiegen als die Exporte, so dass seit Jahren ein zunehmendes Außenhandelsdefizit vorliegt.
Der Export in Drittländer unterliegt in Spanien nicht der Umsatzsteuer. Bei Lieferungen in EU-Länder wird die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des jeweiligen Handelspartner benötigt. In Spanien wird diese Nummer mit “el número de identificación a efectos del Impuesto sobre el Valor Anadido “ bezeichnet, und besteht aus dem Landeskennzeichen “ES” und einem Block mit neun Zeichen. Von diesen neun Zeichen kann das erste und das letzte entweder numerisch oder alphanumerisch sein. Diese Nummer ist auf jeder Rechnung auszuweisen. Ansonsten unterliegen die innergemeinschaftlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen den MwSt-Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft.
Entwicklung der Steuersätze
Zeitraum | Normalsatz | Ermäßigter Satz | Stark ermäßigter Satz | Erhöhter Satz |
---|---|---|---|---|
01.01.1986 – 31.12.1991 | 12,0% | 6,0% | – | 33,0% |
01.01.1992 – 31.07.1992 | 13,0% | 6,0% | – | 28,0% |
01.08.1992 – 31.12.1992 | 15,0% | 6,0% | – | 28,0% |
01.01.1993 – 31.12.1994 | 15,0% | 6,0% | 3,0% | – |
01.01.1995 – 30.06.2010 | 16,0% | 7,0% | 4,0% | – |
01.07.2010 – 31.08.2012 | 18,0% | 8,0% | 4,0% | – |
seit 01.09.2012 | 21,0% | 10,0% | 4,0% | – |