Umsatzsteuer Spanien

Impuesto sobre el valor añadido (IVA)

Das Königreich Spanien, oder wie es amtlich genannt wird, Reino de España, ist eine parlamentarische Erbmonarchie. Das Land liegt auf der Iberischen Halbinsel und ist im Süden und im Osten von den Wassern des Mittelmeeres umgeben. Westliche Nachbarn sind die Portugiesen und im Norden grenzt Spanien an den Zwergstaat Andorra, sowie an Frankreich. Der Teil der Iberischen Halbinsel der an die Meerenge von Gibraltar grenzt, gehört zum Vereinigten Königreich. Hauptstadt des Landes ist Madrid, dort leben derzeit in etwa 3,2 Millionen Menschen.

Ab dem 8. Jahrhundert wurde Spanien von den Mauren erobert, diese herrschten bis ins 15. Jahrhundert hinein, bis sie von den Spaniern aus ihren angestammten Gebieten vertrieben wurden. Den Mauren verdankt Spanien prachtvolle Bauten wie man sie in Andalusien heute noch finden kann. Nach den Mauren herrschten Spanische Könige, die mit Hilfe der katholischen Kirche die gefürchtete spanische Inquisition ins Leben riefen. In dieser Zeit eroberte Spanien zahlreiche überseeische Gebiete, vor allem auf dem Südamerikanischen Kontinent. Seit dem Jahr 1975 ist Juan Carlos König von Spanien, ihm hat das Land seine demokratische Machtstruktur zu verdanken.

Wie in allen Länden Europas wird auch in Spanien eine Verbrauchssteuer erhoben. Die Umsatzsteuer existiert seit dem Jahr 1986 und betrug zu Beginn 12 Prozent bzw. 6 Prozent. In der Zeit zwischen 1986 und 1992 gab es einen weiteren Steuersatz, der sogenannte Erhöhtersatz, der zwischen 28 Prozent und 33 Prozent lag. Wie in allen Ländern in denen eine Umsatzsteuer erhoben wird, gilt diese für Lieferungen und Leistungen, die ein Unternehmer, im Rahmen seines Unternehmens erbringt. Da das Land Spanien nicht nur aus Festland besteht, gilt diese Regelung auch für die Balearen und die Kanarischen Inseln. Eine Ausnahme bilden die Städte Ceuta und Melilla, die auf dem Afrikanischen Kontinent liegen, dort gelten eigene Verbrauchssteuern.

Die Umsatzsteuer wird in der Landessprache Impuesto sobre el Valor Añadido oder kurz IVA genannt. Der allgemeine Steuersatz beläuft sich derzeit auf 18 Prozent, wie in vielen Europäischen Ländern gibt es auch einen ermäßigten Steuersatz von 8 Prozent. Dieser wird für Lebensmittel, Saatgut, Wasser, Arzneimittel für Tiere und Brillen verlangt. In Spanien sind bestimmte Leistungen sogar völlig von der Umsatzsteuer befreit, wie zum Beispiel die ärztlichen Leistungen. Darüberhinaus ist noch ein weiterer ermäßigter Steuersatz vorhanden der 4 Prozent beträgt, für Leistungen wie Brot, Milch, Käse, Eier, Obst, Gemüse, Bücher, Zeitungen, Illustrierte, Humanpharmazeutik und Fahrzeuge für Behinderte, unterliegen diesem verminderten Steuersatz.

Ein großer Teil des Bruttoinlandsproduktes des Landes wird über den Tourismus erwirtschaftet. Die langen Küstenlinien des Mittelmeeres, locken jedes Jahr Millionen sonnenhungrige ins Land. Das gilt auch für die Inseln wie die Balearen oder die Kanarischen Inseln, allen voran die Insel Mallorca. Diese ist besonders bei den Deutschen sehr beliebt und wird oft schon als elftes Bundesland bezeichnet. Seit Spanien 1999 den Euro eingeführt hat, entfällt auch dort das lästige Umrechnen von den früheren Peseten in Euro bzw. in DM. Fast jeder Tourist besucht mindestens einmal in seinem Urlaub einen Stierkampf, dieser kann auf eine sehr lange Tradition zurückblicken. Es mehren sich jedoch immer mehr Stimmen, die dieses grausame Schauspiel gern beendet sehen möchten.

Entwicklung der Steuersätze

Zeitraum Normalsatz Ermäßigtersatz Erhöhtersatz
01.01.1986 – 31.12.1991 12,0% 6,0% 33,0%
01.01.1992 – 31.07.1992 13,0% 6,0% 28,0%
01.08.1992 – 31.12.1992 15,0% 6,0% 28,0%
01.01.1993 – 31.12.1994 15,0% 3,0% / 6,0%
01.01.1995 – 30.06.2010 16,0% 4,0% / 7,0%
seit 01.07.2010 18,0% 4,0% / 8,0%

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Gedruckt am Montag, dem 06.09.2010 .

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