Der allgemeine Satz für die Mehrwertsteuer beträgt in Kroatien 22 Prozent. Er gilt für alle Produkte und Leistungen. Ausgenommen sind Leistungen, die in der Tourismuswirtschaft erbracht werden. Hier wird ein geminderter Steuersatz von zehn Prozent erhoben. Bei Immobilien gibt es eine Zweiteilung. Die Gebäude unterliegen der Mehrwertsteuer, für die Grundstücke wird genau wie in Deutschland auch eine Grunderwerbssteuer verlangt.
Während Medikamente in Deutschland voll besteuert werden, hat sich der kroatische Staat dazu entschlossen, sie aus der Mehrwertsteuer komplett heraus zu nehmen. Das gilt auch für Grundnahrungsmittel wie Molkereiprodukte und Backwaren. Da auch das Bildungswesen gefördert werden soll, ist man sogar so weit gegangen Fachliteratur und Schulbücher von der Mehrwertsteuer auszuklammern.
Eine Sonderregelung gilt für Leistungen und Lieferungen, die an die Botschaften erfolgen. Hier geht man vom Grundsatz der Gegenseitigkeit aus und hat die aus der Pflicht zur Erhebung einer Mehrwertsteuer heraus genommen. Auch Lieferungen ins Ausland werden nicht mit einer Mehrwertsteuer belegt.